Wechselmodell **etwas komplizierter**

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wechselmodell **etwas komplizierter**

Guten Tag, vor zwei Jahren ist mein Ex Freund mit unserer gemeinsamen Tochter in ein anderes Bundesland gezogen. Ich war schwer an Depression erkrankt und meine Tochter kam damals zu ihm. Da ich damals einem Umzug nicht zugestimmt habe hat er es gerichtlich erstritten.Das Gericht hat damals seinem Antrag zugestimmt erst mal mit unserer Tochter umzuziehen. Ich habe damals noch ein Gutachten machen lassen,das leider sehr schlecht ausfiel.Da ich so keine Chance bei Gericht gehabt hätte,habe ich dem Umzug dann zugestimmt. Ich muss noch dazu sagen das ich bis vor 3 Jahren auch ein Alkoholproblem hatte.Ich war zur Entgiftung und bin seither trocken,habe einen festen Job und auch die Depression ist seit zwei Jahren nicht wieder gekommen. Meine Tochter lebt 800km entfernt und ich kann sie nur jeden zweiten Monat sehen. Ich plane daher in ihre Nöhe zu ziehen. Ich habe den Kindsvater gefragt ob er einem Wechselmodell zustimmen würde.Dies hat er abgelehnt. Meine Frage ist nun,kann er das unter den oben genannten Umständen ablehnen und was kann ich tun um ein Wechselmodell zu bewirken? Meine Tochter ist 8 Jahre alt und ich glaube das es ihr gut tun würde mehr Zeit mit ihrer Mama zu verbringen. Wir haben beide das Sorgerecht. Vielen Dank schon mal. Jazzemann

von Jazzemann am 23.11.2020, 16:42



Antwort auf: Wechselmodell **etwas komplizierter**

Hallo, nachdem Sie die Kleine ja in der letzten Zeit eher selten gesehen haben, wird es wahrscheinlich eher nicht direkt zum Wechselmodell kommen. Klären Sie das vorab mit dem zuständigen Jugendamt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2020



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Ich denke, da wirst du dich an das JA bzw. Gericht wenden müssen, dass ja ja damals entschieden hat. Dieser Entscheid müsste ja dann neu beurteilt werden. Stellt sich der Vater da komplett quer, wird nur der Rechtsweg bleiben. Allerdings wäre es sicher nicht im Sinne des Kindeswohles von alle 2 Monate sehen sofort auf Wechselmodell zu bestehen. Da kann ich den Vater schon verstehen, das er nach 3 Jahren Alleinerziehend nicht einem Wechselmodell zustimmt. Letztendlich geht es ja nicht darum, was du willst - sondern was dem Kindeswohl dient. Aussichtsreicher und auch für euer Kind besser wäre es sicher, erst mal häufigeren Umgang zu erwirken. Bei 800 km ist das nicht einfach, aber evt. bis zum Umzug dennoch auf 1 x Monatlich schon auszuweiten? Ich glaube, je mehr du zeigst, dass du ernsthaftes Interesse hast und Schritt für Schritt eine Annäherung möchtest, umso besser die Chancen auf Dauer evt. ein Wechselmodell erwirken zu können.

von cube am 23.11.2020, 16:56



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Natürlich wäre es besser wenn ich sie monatlich sehen könnte,aber das ist ja leider nicht so einfach mit der Arbeit zu vereinbaren.Ausserdem istves finanziell kaum machbar,da ich die Fahrt und Unterkunft zahlen muss.Da komme ich locker auf 400 Euro. In den Sommerferien ist sie ja auch zwei Wochen bei mir und jetzt zu Weihnachten auch eine Woche.

von Jazzemann am 23.11.2020, 17:01



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Die Kosten für den Umgang hättest du aber anders regeln können. Bei der Entfernung entscheiden inzwischen viele Richter so das derjenige der umzieht sich ganz oder teils beteiligen muss. Nützt dir aber jetzt nichts mehr. Mein Rat wäre auch, erst einmal umziehen, dann Umgang ausweiten und dann wechselmodell anstreben. Von jetzt auf gleich wirst du schlechte Karten haben.

von Felica am 23.11.2020, 17:52



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Ich denke auch, dass hier kleine Schritte angesagt sind. Hast du denn schon Job + Wohnung in der Nähe von Kind und Ex? Ziehe um, dann monatlicher Umgang, wenn alles gut klappt alle 2 Wochen Umgang und dann kannst du irgendwann das Wechselmodell anstreben. Kann deinen Ex auch irgendwie ein bißchen verstehen, bei deiner Vorgeschichte hat er es sicher auch nicht einfach mir dir und einem Kleinkind gehabt. Von daher gestehe ihm eine gewisse Vorsicht zu und überzeuge ihn Schritt für Schritt, dass jetzt alles anders ist.

von KielSprotte am 23.11.2020, 18:01



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Er hat vor Gericht auch zugesichert sich an den Kosten zu beteiligen.Aber selbst auf Nachfragen kommt diesbezüglich von ihm keine Reaktion.Leider habe ich darüber aber auch nichts vom Gericht bekommen. Ich denke das mein Umzug auf jeden Fall beweist das mir der Umgang mit meinem Kind wichtig ist. Wie gesagt,wären es nicht 800km,würde ich meine Kleine auch öfter sehen. Wir telefonieren täglich über Videocall. Damit sie an Weihnachten bei mir und ihren Geschwistern sein kann,fahre ich zu ihr,hole sie ab,mit dem Zug und bringe sie auch wieder zurück. Ich denke nicht das irgendjemand sagen kann,ich würde für den Umgang nichts tun. Auf jeden Fall werde ich morgen beim Jugendamt anrufen (die waren auch bei Gericht dabei).

von Jazzemann am 23.11.2020, 18:02



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@Kielspotter Mein Ex war zu der Zeit meiner Erkrankung bereits mei Ex.Ich habe mich von ihm getrennt als ich im 7. Monat schwanger war mit meiner Kleinen. Er hat bon meiner Erkrankung nichts mitbekommen.Und hätte ich die Depression nicht bekommen und wäre ich nicht ins Krankenhaus gekommen,wäre das alles anders gelaufen.

von Jazzemann am 23.11.2020, 18:05



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Eine Wohnung und einen Job habe ich noch nicht,ist aber bereits in Arbeit.Es ist leider ertwas schwierig aus der Ferne eine Wohnung zu suchen.

von Jazzemann am 23.11.2020, 18:09



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Wie willst du denn ohne Wohnung ein Wechselmodell gestalten???

von KielSprotte am 23.11.2020, 18:13



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Natürlich wenn ich dort wohne...ist doch logisch!

von Jazzemann am 23.11.2020, 18:14



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Mein Umzug ist zum Mai 2021 geplant.

von Jazzemann am 23.11.2020, 18:16



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Wie gesagt: JA einschalten und Umgang ausweiten - dabei nochmal geltend machen, dass er sich an den Kosten beteiligen sollte wie abgesprochen. Deine Pläne zum Umzug besprechen etc. Auch wenn du umgezogen bist, wirst du nicht von heute auf morgen ein Wechselmodell bekommen. Das wird seine Zeit brauchen. Du redest von Geschwistern - wo waren die denn in der Zeit deines KH-Aufenthaltes, Entzug etc? Ich stolpere gerade darüber, dass du offenbar die Geschwister nicht entzogen bekommen hast, die Tochter aber dem Vater "zugesprochen" wurde. Obwohl se dann gemäß deinen Angaben bereits 6 war und ihr euch schon vor ihrer Geburt getrennt habt.

von cube am 24.11.2020, 06:58



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Zwei Geschwister sind erwachsen und zwei leben bei ihrem Papa.Da sie in meiner Stadt wohnen sehe ich sie auch regelmäßig. Damals war es so das mein Ex Mann bereits ein Haus gekauft hatte und bei Gericht angab,dringend dort hin umziehen zu müssen,da sein Vater an Krebs erkrankt war und er ihn pflegen müsste. Da ich damit nicht einverstanden war,ordnete das Gericht ein Gutachten an (welches wie gesagt sehr schlecht ausviel).Aufgrund dieses schlechten Gutachten habe ich dem Umzug zugestimmt. Der Vater versicherte mir,ich könne meine Tochter sehen wann immer ich möchte.Ich habe ihm damals schon klar gemacht das dies wegen Arbeit und verfügbaren Urlaubstagen ja nicht so einfach wäre. Auch hatte er auf Drängen meiner Anwältin einer Teilübernahme der Reisekosten zugestimmt. Mir ist klar das eine Wechselmodell langsam angegangen werden muss.Ich weiß aber auch sicher das meine Kleine dies auch wollen würde. Durch meinen Umzug in ihre Nähe (ich muss dafür alles hier aufgeben),beweise ich Willen für sie da zu sein. Ich möchte einfach gerne wissen ob ich Aufgrund meiner Vorgeschichte überhaupt rechtliche Möglichkeiten habe ein Wechselmodell zu bewirken?

von Jazzemann am 24.11.2020, 08:33



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Wenn Du umziehst, was ist dann mit den zwei Kindern bei dem anderen Papa?

von romankowitz am 24.11.2020, 11:43



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Auf Dauer schon. Direkt nach dem Umzug eher nicht. Weil eben der Umgang nicht so regelmäßig bzw. in kürzeren Abständen erfolgt ist in den letzten 2 Jahren. Ich denke es bleibt bei dem, was schon geschrieben wurde: jetzt schon mal mit dem JA über deine Pläne und Bemühungen sprechen. Dann umziehen und daran weiter arbeiten. Nach dem Umzug wird ja wohl auch ein anderes JA zuständig sein - darüber würde ich mich auch schon mal informieren. Viel Glück auf jeden Fall!

von cube am 24.11.2020, 11:47



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Meine zwei Jungs,17 und 16 J. stehen voll hinter mir und verstehen meine Beweggründe wegzuziehen.Ich habe dies alles natürlich mit meiner Familie besprochen.Ohne ihre Zustimmung würde ich nicht umziehen. Mit dem Jugendamt habe ich vorhin eine Std telefoniert. Es war ein gutes Telefonat und ich habe Adressen und Telefonnummern erhalten,die dann für mich zuständig wären. Die Dame vom Jugendamt sagte mir ich solle mich nicht klein kriegen lassen,schließlich wäre ich ihre Mama und sie bräuchte mich genauso wie ihren Vater.

von Jazzemann am 24.11.2020, 12:24



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nur die zeit kann dir helfen....du wirst dich weiterhin Wohlverhalten müssen, deine tochter wird älter, sie wird auch in eine Entscheidung mit einbezogen werden. wenn du die taler hast, nimm dir einen GUTEN Anwalt. ich wünsche dir von herzen alles alles gute!!!

Mitglied inaktiv - 24.11.2020, 19:04