Frage: Was können wir noch machen ?

Guten Abend Frau Bader, Bei uns ist folgends Problem entstanden: Unsere Tochter (6 Jahre) hat mit 2 Nachbar Kindern(4 und6 ), versucht unser Auto von Eis frei zukratzen, leider haben sie dafür Steine genommen, folge: tiefe Kratzer im Lack (Motorhaube, Beifahrertür)und eine zerkratzte Fensterscheibe. Nun behaupten die Nachbarkinder dass unsere Tochter das Auto alleine zerkratzt hat. Unsere Tochter behauptet, auch nach mehrmaligem Nachfragen das alle 3 zusammen am Auto dran fahren. Mit den Eltern haben wir schon gesprochen aber Sie scheinen an einer Klärung nicht interessiert. Wir vermuten es liegt daran das die Familie keine Privathaftpflicht haben und sich nicht an den Kosten der Reparatur beteiligen wollen. Wir sind uns sehr sicher dass die anderen beiden Kinder (sind Geschwister) anhand ihrer Reaktionen auf die frage wer das war, die Kratzer am Auto mit verursacht haben. Es steht Aussage gegen Aussage. Wir haben die Eltern heute wieder darum gebeten sich den Schaden mit uns und den Kinder gemeinsam anzusehen und das die Kinder nochmal alles erzählen aber das haben die Eltern abgelehnt.

von Mom3! am 12.02.2021, 19:33



Antwort auf: Was können wir noch machen ?

Hallo, die Kinder sind 4 und 6 und somit nicht deliktsfähig, § 828 BGB. Das nennt man allgemeines Lebensrisiko. Sie werden auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn die Eltern bei der Haftpflicht nicht den Zusatz haben, auch bei deliktsunfähigen Kindern zu haften. Dann bliebe immer noch die Frage, wer was kaputt gemacht hat, weil Ihr eigenes Kind ja auch beteiligt war . Außerdem halte ich es bei so kleinen Kindern untunlich, sich den Schaden mit ihnen anzusehen. Ärgerlich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2021



Antwort auf: Was können wir noch machen ?

Nach meiner Ansicht sieht es mau aus mit der Haftung: - die Kinder sind nicht deliktsfähig. Die Deliktsfähigkeit beginnt mit 7. Richten Kinder davon einen Schaden an, haften sie dafür nicht - die Eltern haften nur, wenn sie die Aufsichtspflicht grob verletzt haben. Danach sieht es aber nicht aus, denn die Kinder haben zwar alleine, aber wohl doch unmittelbar vor dem Haus gespielt und das ist auch ohne permanente Aufsicht völlig in Ordnung. Wenn Die Eltern nicht doch eine vorhandene Privathaftpflicht haben und einsetzen, dann werdet ihr wohl auf dem Schaden sitzen bleiben. So ärgerlich das ist. Tut mir leid.

von Berlin! am 12.02.2021, 19:40



Antwort auf: Was können wir noch machen ?

Wenn ihr das über eure Privathaftpflicht laufen lasst, ist die Schadenshöhe doch ziemlich egal. So junge Kinder können für ihr handeln nicht haftbar gemacht werden. Und jetzt mal eine Vermutung: Wahrscheinlich sind alle drei beteiligt gewesen, aber vermutlich ist eure Tochter auf die Idee gekommen nun ausgerechnet euer Auto vom Eis zu befreien - vielleicht wollte sie euch eine Freude machen ;) Meldet es der Versicherung und macht einen Haken dran - schließlich habt auch ihr die Kinder vor der eigenen Haustür offenbar nicht im Blick gehabt, sonst wüßtest ihr ja wer genau es nun gewesen ist.

von KielSprotte am 12.02.2021, 20:13



Antwort auf: Was können wir noch machen ?

Ich würde bei der Versicherung anrufen ubd Fall melden. Dann wird es geprüft. Jede Partei muss einen Fragebogen ausfüllen und zur Versicherung schicken. Zudem sollte eine KFZ-Versicherung ein Kostenvoranschlag machen. Meistens schicken die es von sich aus zur Versicherung. Der Schaden wird behoben. Eure Versicherung übernimmt den ganzen Schaden oder die Eltern müssen den Rest selbst zahlen. Eine Mitschuld ist gegeben, somit Teilschuld 50%, evtl. mehr. Auf euch sollten keine Kosten zukommen, nur der ganze Papierkram. Ich habe bei meiner Tagesmutter mit 3 Jahren anscheinend ein Dreirad zu nah an einem Auto lang geschoben. Die Tagesmutter war sich nicht sicher, ob ich oder ein anderes Kind es gewesen ist. Der Autofahrer beschuldigte mich. Mein Vater musste extra herkommen. Niemand hat der Tagesmutter zu irgendeiner Zeit einen Vorwurf gemacht bzgl. Aufsichtspflicht oder, dass sie die Kosten tragen muss. Mein Vater meldete es seiner Versicherung, die den Schaden zu 100% übernahmen.

von Ani123 am 12.02.2021, 21:03



Antwort auf: Was können wir noch machen ?

Ich schätze die AP hat keine Familien Haftpflicht Versicherung oder keine die u7 abdeckt

Mitglied inaktiv - 12.02.2021, 21:19



Antwort auf: Was können wir noch machen ?

Zudem sollte eine KFZ-Versicherung ein Kostenvoranschlag machen Seit wann macht das die Versicherung???? Das macht die Autowerkstatt, oder ein Gutachter!

von KielSprotte am 12.02.2021, 21:19



Antwort auf: Was können wir noch machen ?

Die Privathaftpflichtversicherung der Anfangsposterin wird den Schaden am Fahrzeug der Anfangsposterin nicht bezahlen, da es das eigene Fahrzeug ist. Die Privathaftpflichtversicherung bezahlt nur Schäden, die man anderen anrichtet. Gruß Sylvia

von Dreikindmama am 13.02.2021, 15:40