Wann muss ich meine Arbeitssachen zurück geben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann muss ich meine Arbeitssachen zurück geben?

Hallo Frau Bader, ich arbeite im Krankenhaus und bin jetzt im Mutterschutz. Seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft war ich eine Woche krank geschrieben und bin danach ins individuelle Berufsverbot gegangen. Von meinen Kollegen die bereits Kinder haben und einer Freundin die mit mir zusammen schwanger ist, aber einen anderen Sachbearbeiter im Unternehmen hat, weiß ich, dass man einen Laufzettel zugeschickt bekommt, wo drauf steht was man bis wann wo zurück gegeben haben muss, dies wird an den jeweiligen Stationen abgezeichnet und danach bekommt man 100€, die der Arbeitgeber bis dahin als Pfand zurück hält. Bis heute (seit letzter Woche Dienstag bin ich im Mutterschutz) habe ich keine Aufforderung erhalten, meine Sachen zurück zu geben. Bin ich nun in der Pflicht zu beweisen, dass ich dieses Schreiben nicht bekommen habe und nicht aufgefordert wurde Chip und Spintschlüssel abzugeben? Ich weiß ja nur durch meine Kollegen von diesem Ablauf, aber nicht von offizieller Stelle. Und darf mein Arbeitgeber die 100€ so einfach einbehalten?

von Mariniii1911 am 30.07.2018, 14:06



Antwort auf: Wann muss ich meine Arbeitssachen zurück geben?

Hallo, ich sehe das Problem nicht. Rufen Sie Ihren Arbeitgeber an und fragen, ob Sie die Sachen behalten und er den Pfand behalten soll oder alles bis nach der Geburt rückgängig gemacht wird und sie den Pfand dann eben neu bezahlen. Liebe Grüße NB .

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2018



Antwort auf: Wann muss ich meine Arbeitssachen zurück geben?

Ja, der AG darf das Geld einbehalten, weil Pfand. Erst nach Rückgabe, ob nun freiwillig oder per Aufforderung, gibt es das Pfand zurück erstattet. Ich an deiner Stelle würde es unaufgefordert zurück geben. Alles Gute für dich!

von Annimais am 30.07.2018, 14:27



Antwort auf: Wann muss ich meine Arbeitssachen zurück geben?

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber ich weiß ja offiziell garnicht das ich die Sachen abgeben muss. Darüber wurde ich ja nicht informiert. Ich würde jetzt einfach davon ausgehen, das ich nichts abgeben muss, weil ich auf jeden Fall nach der Elternzeit zurück komme und alles genauso benutze wie bisher. Deshalb frage ich mich, ob es dennoch rechtens ist wenn er es einbehalten würde ohne mich darüber zu informieren.

von Mariniii1911 am 30.07.2018, 15:23



Antwort auf: Wann muss ich meine Arbeitssachen zurück geben?

Ich verstehe Dein Problem nicht. Du hast die Sachen, der AG den Pfand. Du willst die Sachen behalten und später wieder nutzen, also behält der AG den Pfand. Ist doch alles gut. Du könntest auch einfach anrufen und fragen, weil Du gehört hättest dass....

von Sternenschnuppe am 30.07.2018, 15:28



Antwort auf: Wann muss ich meine Arbeitssachen zurück geben?

Genau das wollte ich auch gerade fragen: warum rufst Du wegen so einer Kleinigkeit nicht an und fragst nach, wie das läuft anstatt hier die Anwältin zu fragen?Ich hab vor Beginn meines Mutterschutzes auch dies und das proaktiv nachgefragt und nicht auf die hochoffiziell Verkündung gewartet. Vielleicht hat man den Laufzettel für Dich einfach vergessen.

von Car.78 am 30.07.2018, 16:13



Antwort auf: Wann muss ich meine Arbeitssachen zurück geben?

Weil es mir ums Prinzip geht. Es wurden in aktuellem Zusammenhang mehrfach Dinge zu meinem Nachteil vergessen und ich sehe mich nicht in der Pflicht meinem Arbeitgeber hinterher zu telefonieren, um raus zu finden, was er von mir möchte oder auch nicht. Ich arbeite nunmal nicht in einem Betrieb wo jeder jeden persönlich kennt und man zwingend ein gutes Verhältnis zueinander hat.

von Mariniii1911 am 30.07.2018, 16:39



Antwort auf: Wann muss ich meine Arbeitssachen zurück geben?

Ich habe vor dem Mutterschutz ungefragt meinem Chef den Schlüssen zurück gegeben. Warum soll ich den daheim haben wo er nicht genutzt wird, wenn ein Kollege den gut gebrauchen kann in dieser Zeit? Sehe das eigentlich als Selbstverständlichkeit an. Wenn nicht nötig werden die wohl schon was sagen wenn du mal nett anfragst. Überleg mal, sollte sich in der zeit wo du daheim bist noch ein oder 2 oder gar mehrere Kinder dazu ergeben, bist du über Jahre nicht mehr am arbeiten. Ich kenne Frauen die sind da durch EZ 10-12 Jahre raus gewesen.

von Felica am 30.07.2018, 16:41



Antwort auf: Wann muss ich meine Arbeitssachen zurück geben?

....und passen eh nicht zusammen. Also übe jetzt schon. Anruf, oder Mail, dann weißt Du woran Du bist und kannst das Thema abhaken. Abgesehen davon, es geht hier um Familienrecht, nicht um Arbeitsrecht. So prinzipiell ;-)

von Sternenschnuppe am 30.07.2018, 17:03



Antwort auf: Wann muss ich meine Arbeitssachen zurück geben?

Nun, theoretisch kannst Du ja direkt nach dem MuSchu wieder arbeiten gehen, warum solltest Du also irgendwas zurück geben? Daraus folgt: in dem Schreiben, in dem Du deine EZ mitteilst (wenn Du denn welche nimmst), bittest Du auch um schriftliche Info wann du zum Ablauf des MuSchu wo welche Sachen zurückgeben sollst. FEDDICH Gruss D

von desireekk am 30.07.2018, 17:50



Antwort auf: Wann muss ich meine Arbeitssachen zurück geben?

Du sollstest von dir aus Interesse an einem guten Verhältnis zu jedem in deinem Betrieb haben. Und man hat als Arbeitnehmerin eine Mitwirkungspflicht. Wenn du das Pfand zurück haben willst, dann kümmere dich drum. Wenn nicht, ist doch alles ok. Was meinst du, wieviele zusätzliche Unanehmlichkeiten dein AG wegen der Begleiterscheinungen deiner Schwangerschaft schon hatte. Und er darf auch nicht klagen, sondern zahlt dir pünktlich Lohn und spart dir noch jede Menge Urlaub auf später auf. Da brauchst du nicht so kleinlich zu sein wegen der Rückgabe der Sachen. Und dann auch noch eine Rechtsanwältin bemühen!

Mitglied inaktiv - 30.07.2018, 20:13