Hallo Zusammen!
Ich brauche Hilfe, weil ich komplett durcheinander bin.
Ich bin seit 6,5 Jahren in Deutschland und arbeite hier auf Vollzeitsstelle. Letztes Jahr im Mai habe ich geheiratet und wir sind mit meinem Mann in Steuerklasse 4 gelandet. Wir ziehen keine soziale Leistungen vom Stadt oder so. Soweit so gut.
Nun bin ich in 25 Woche und habe mich bis jetzt tatsächlich nicht dafür interessiert (ist ja klar, Steuersystem in DE kenne ich nicht so gut und bis jetzt habe auch nichts gebraucht) wann und ob man die Steuerklasse wechseln muss bevor man in Mutterschutz geht. Im Internet steht leider jede Menge dafür, aber nichts konkretes. Wir dachten tatsächlich mit meinem Mann, dass wir sobald in im Mutterschutz bin, die Steuerklassen wechseln werden - er geht in 3 und ich in 5, da ich ja nicht mehr arbeiten werde. Aber es scheint nicht so einfach funktionieren, wie wir es dachten.
Ab 10.05.2021 bin ich offiziell in Mutterschutz.
Jetzt sind meine Fragen:
- können wir die Steuerklassen während Mutterschutz/Elternzeit wechseln?
- ist es vielleicht besser für uns in 4/4 bleiben?
Im Internet steht überall, dass ich schon 8 Monaten vor Geburt die Steuerklasse wechseln sollte, was für mich Sinn macht, weil ich nicht mal wusste, dass ich schwanger bin. Bitte hier keine blöden Kommentaren lassen. Danke!
von
natalie_92
am 01.03.2021, 19:47
Antwort auf:
Wann die Steuerklasse wechseln? Hilfe für Laien
Hallo,
grds. es kommt darauf an, wieviel die beiden Ehegatten im Verhältnis zueinander verdienen. Wenn einer wesentlich mehr verdient, macht 3 -5 Sinn, ansonsten 4-4. Lohnsteuer ist nur eine geschätzte Vorauszahlung für Einkommenssteuer.
Für höheres EG spielt bei Ihnen ein Wechsel keine Rolle mehr.
Es kann SInn machen, wenn er ab Beginn Mutterschutz in die 3 wechselt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2021
Antwort auf:
Wann die Steuerklasse wechseln? Hilfe für Laien
Ich versuche es mal:
Wenn du und dein Mann in etwa gleich verdient, ist die Kombi 4/4 grundsätzlich OK. Viele Frauen wechseln gleich zu Beginn der Schwangerschaft in die Klasse 3 damit das EG auf dieser Grundlage berechnet wird (trifft zu, wenn mehr als 6 der letzten 12 Monate mit der 3 abgerechnet werden). Zu Beginn Muschu/EZ wechseln sie dann in die 5 – übersehen dabei aber oft, dass das EG bei der folgenden Einkommenssteuererklärung (muss bei Bezug von Mutterschaftsgeld und EG zwingend gemacht werden) dann fiktiv mit Klasse 5 versteuert werden muss und dann oft Nachzahlungen ins Haus flattern. Da hier niemand eure Gehälter kennt, müsstet ihr selber im Internet (Brutto-Netto-Rechner) mal ein bisschen mit euren Gehältern und Steuerklassen rumprobieren, was für euch optimal ist.
von
KielSprotte
am 02.03.2021, 08:47
Antwort auf:
Wann die Steuerklasse wechseln? Hilfe für Laien
Hallo! Danke für Ihre Antworten.
Antwort von KielSprotte - da habe ich noch ne Frage:
wir sind ja in 4/4 geblieben, wir haben keine tausende Euros Unterschied zwischen unseren Gehälter und es hätte einfach nicht gelohnt in 3/5 zu gehe.
Wir haben nicht mal gedacht am Begin der Schwangerschaft die Klasse für mich in 3 wechseln und jetzt dann in 5 😅
Aber da ich jetzt nicht mehr arbeiten werde, wollen wir für meinen Mann die Steuerklasse 3 nehmen - und ich dann 5.
Wenn wir dann im folgendem Jahr die Steuererklärung machen, muss dort mein MG+Elterngeld eingetragen werden, was steuerfrei ist. Wieso soll man dann nachzahlen am Ende? 😅
von
natalie_92
am 02.03.2021, 13:03
Antwort auf:
Wann die Steuerklasse wechseln? Hilfe für Laien
Es wird erst einmal steuerfrei ausgezahlt, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und wird quasi nachhinein versteuert bzw. dein restliches Einkommen höher versteuert.
von
KielSprotte
am 02.03.2021, 13:26