Hallo Frau Bader,
wir sind mit Baby und 2 Kleinkindern gerade umgezogen. Leider merken wir jetzt erst dass die ganze Wohnung mit kaltem Rauch belastet ist. Anscheinend wurde vor Besichtigung gut gelüftet.
Unser Mietvertrag läuft 1 Jahr. Dürfte man wegen dieser unzumutbaren Belastung früher aus dem Vertrag aussteigen?
Was kann man sonst für rechtliche Schritte unternehmen?
Danke für ihre Bemühungen.
Mfg
Mitglied inaktiv - 22.05.2018, 10:14
Antwort auf:
Vormieter Raucher, Ausstieg Mietvertrag
Hallo,
ich bin nicht der König des Mietrechts.
Grundsätzlich würde ich erst mal im Mietvertrag schauen, ob ausdrücklich einen nicht Raucherwohnung gemietet wurde.
Ansonsten stellt sich die Frage, ob die Geruchsbelästigung einen Grund zu Minderung darstellt.Dies ist der Fall, wenn der Geruch so stark ist, dass er unzumutbar ist. Bei dieser Beurteilung kommt es im Mietrecht auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen an (BGH 05.02.1993, Az. V ZR 62/91).
Sie werden um den Besuch eines Fachanwaltes für Mietrecht bzw. Mietervereines nicht herumkommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.05.2018
Antwort auf:
Vormieter Raucher, Ausstieg Mietvertrag
Die Wohnung kann doch saniert werden: wende dich an den Vermieter.
von
Andrea6
am 22.05.2018, 11:53