Hallo, guten Tag, ich habe ein teilweises Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin erhalten. Danach darf ich nicht mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten. Zuvor waren meine Arbeitszeiten wie folgt: Mo.-Do. von 9 bis 18 Uhr mit 1 Stunde Pause Fr. von 8 bis 17 Uhr mit 1 Stunde Pause Frage: Sind meine neuen Arbeistzeiten dann von 9 bis 15 Uhr (also ohne Pause) bzw. am Fr. von 8 bis 14 Uhr???? Oder darf der ARbeitgeber sagen, dass ich 1 Stunde Pause machen muss??? Habe gelesen, dass man bis zu 6 Stunden ohne Pause arbeiten darf.
von su82 am 17.08.2015, 12:16