Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage an Sie, am 20 April 2017 wurde meine Tochter geboren. Ich habe damals 2 Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt, diese endet nun am 19. April 2019. Nun möchte bei einem AG die Elternzeit bis auf 3 Jahre verlängern und gleichzeitig ab dem 01.07.2019 Teilzeit in Elternzeit beantragen. Ich habe dazu folgendes Schreiben vorbereitet: Bitte Sagen Sie mir ob dieses Schreiben so korrekt ist, und ob der AG dies ablehnen könnte? kurz zum AG: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit mehr als 15 Vollzeitmitarbeitern, es gibt bei uns TZ-Kräfte mit verschiedener Anzahl an Stunden, und ich bin seid Über 3 Jahren dort beschäftigt. Hier das Schreiben: Betreff: Antrag auf Verlängerung der Elternzeit Sehr geehrter Herr ... hiermit beantrage ich die Verlängerung meiner Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes Nina, geb. am 20.04.2017. Grund für meine Verlängerung ist: Eingewöhnungszeit in der Kita, mit anschließendem Wunsch auf Teilzeit in der Elternzeit. Meine bereits genommen Elternzeit (endend am 19.04.2019) möchte ich bis zum 19.04.2020 verlängern. Gleichzeitig möchte ich Teilzeitarbeit in der Elternzeit beantragen, beginnend ab dem 01.07.2019 bis zum 19.04.2020 mit insgesamt 30 Wochenstunden, verteilt auf fünf Arbeitstage. Bitte um schriftliche Bestätigung des Antrags auf Elternzeitverlängerung und Teilzeit in der Elternzeit. Mit freundlichen Grüßen, XXX
von sk-ow am 08.11.2018, 10:44