Hallo Frau Bader! Ich habe eine Frage bzgl. folgender Situation: Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wird vom AG falsch berechnet und von der werdenden Mutter beim AG beanstandet. Der AG hilft dem Widerspruch ab und erstellt einen neuen Bescheid. Die Mutter arbeitet im ö.D. und der generelle Verjährungsanspruch z. B. für das Gehalt beträgt 6 Monate. Wie sieht es bei der Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld in Bezug auf die Verjährung aus? Beträgt diese auch 6 Monate nach Abhilfe des Widerspruchs oder gelten hierfür andere Fristen, z. B. wenn ein weiterer Fehler bei der Berechnung vorliegt? Die Benennung der entsprechenden Rechtsgrundlage wäre super! Vielen Dank!
von Vicky167 am 29.03.2018, 13:44