Frage: Verhalten nach Vertragsende bei SS

Liebe Frau Bader, wenn alles gut geht bekomme ich am 15.11. mein 2. Kind. Mein Arbeitsvertrag geht nur bis 30.10. Sollte ich nicht übernommen werden - wer zahlt dann das Mutterschaftsgeld? Und ist dieses dann reduziert oder voll? Wenn ich nicht übernommen werde, habe ich ja keine Elternzeit. Ist es dann besser das Elterngeld als Elterngeld Plus zu bekommen, um länger krankenversichert zu sein? Wird die Zeit in der Rentenversicherung angerechnet - obwohl es ja keine echte Elternzeit ist? Dann ist es so, dass ich aus der Zeit, bevor ich mein 1. Kind bekam noch einen Nebenjob hatte. Mein 1. Kind kam am 20.08..2016 auf die Welt und seither habe ich Elternzeit im Nebenjob, die endet also jetzt am 19.08.2019. Es ist doch sicher schlau, den Nebenjob jetzt aufrecht zu erhalten - bekomme ich dann auch Mutterschaftsgeld erneut usw.? Vielen Dank!! LG Vivianna

von Vivi.1981 am 13.03.2019, 12:31



Antwort auf: Verhalten nach Vertragsende bei SS

Hallo, Sie müssen sich rechtzeitig bei der Agentur f Arbeit melden u erhalten von der Leistungen u KK-Beitragszahlungen. Die KK zahlt dann auch im Mutterschutz in Höhe von Krankengeld Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2019