Liebe Frau Bader, Ich habe noch eine Nachfrage zu Ihren beiden sehr hilfreichen vergangenen Antworten. Wann verfällt der Urlaubsanspruch aus der Mutterschutzzeit, wenn direkt nach dem Mutterschutz eine dreijährige Elternzeit genommen wird und aus der Elternzeit heraus gekündigt wird? In den betreffenden Paragraphen steht immer nur, dass man den Urlaubsanspruch im laufenden oder folgenden Jahr geltend machen muss. Aber das ist ja wegen der Elternzeit hinfällig. Ist das kalendarisch gemeint, der Urlaubsanspruch verfällt also bis zum übernächsten Jahr? Oder wird die Elternzeit "ausgeklammert", und es sind das laufende und folgende Jahr nach Beendigung gemeint, sodass der Anspruch bei Ausscheiden fällig wird? Konkret geht es sogar um zwei Mutterschutzzeiten: So war ich 2014 und 2016 im Mutterschutz (ohne Arbeitsaufnahme dazwischen oder danach, nur EZ) und möchte 2018 aus der Elternzeit heraus kündigen. Ich würde ich gerne wissen, ob mir dann überhaupt etwas zusteht, bevor ich im Kündigungsschreiben darum bitte. Ich habe leider nirgendwo eine Kommentierung gefunden, die diese Zeitthematik zweifelsfrei für mich klärt. Vielen lieben Dank und beste Grüße!
von 2mami2 am 22.03.2018, 10:13