Hallo Fr Bader,
Aus 2018 sind aus meiner Vollzeitbeschäftigung in einer Zahnarztpraxis 12 Urlaubstage von 29 Urlaubstagen übrig. Elternzeit: 2019-2022. Fange nach der Elternzeit in Teilzeit wieder an...
Nun meine Frage:
Bleiben mir aus der Vollzeit die vollen 12 Urlaubstage bestehen?
Liebe Grüße
Julia G.
von
Julia1787
am 06.09.2021, 20:47
Antwort auf:
Urlaubstage
Hallo,
§ 17 BEEG:
Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2021