Urlaub VOR und WÄHREND des MuSchutzes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub VOR und WÄHREND des MuSchutzes

Hallo Frau Bader, es wäre prima, wenn Sie mir bei der Beantwortung meiner Frage helfen könnten. 1.000 Dank! Ich habe 30 Urlaubstage im Jahr. Ich gehe ab dem 28.4. in den MuSchutz. Mein Arbeitgeber hat mir für das Jahr 2016 10 Tage Urlaub bestätigt. Normal sind pro Monat 2,5 Tage. Das würde ja soweit passen (4 Monate x 2,5 Tage urlaub = 10 Tage Urlaub). Aber wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes, habe ich da nicht auch 2,5 Tage Urlaub pro Monat? Und muss ich den Urlaub, der im MuSchutz anfällt schon VOR dem Mutterschutz nehmen oder spart man sich den für die Zeit nach der Elternzeit auf? Vielen vielen Dank! Es wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Liebe Grüße, Silke

von SiSiLi am 06.01.2016, 14:23



Antwort auf: Urlaub VOR und WÄHREND des MuSchutzes

Hallo, Nein, das passt nicht. Sie haben Anspruch auf Urlaub bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2016



Antwort auf: Urlaub VOR und WÄHREND des MuSchutzes

Du hast Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutzes für jeden Monat VOLL. Also bis Mindestens Ende Juli oder gar August? Wenn nur ein Tag des MuSchu in den August hineinragt, hast Du für den VOLLEN August Urlaubsanspruch. Steht im BEEG. Meine Erfahrung: es ist besser sich einigen Urlaub für NACH MuSchu oder EZ aufzuheben. Er verfällt ja nicht. Gruss Désirée

von desireekk am 06.01.2016, 18:00



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