Hallo,
mein Arbeitgeber meinte zu Beginn meiner Elternzeit das man während der Elternzeit keinen Urlaub erwirbt. Das schrieb er mir per Mail. Jetzt habe ich gelesen das man sehr wohl Urlaub erwirbt. Gilt seine Aussage jetzt schon als Kürzung? Und was ist mit den halben Monaten? Kann ich dir wenigsten noch nehmen?
gruss mickey
von
Mickey3
am 11.03.2020, 14:24
Antwort auf:
Urlaub nach EZ
Hallo,
für jeden Monat, den Sie komplett in Elternzeit sind, kann der AG den Urlaub um 1/12 wegkürzen. § 17 BEEG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2020
Antwort auf:
Urlaub nach EZ
dein arbeitgeber hat natürlich recht. man erwirbt in der reinen elternzeit keinen urlaub bzw. hat der ag von seinem recht gebrauch gemacht, dir den urlaub zu kürzen. eben für jeden monat, den du NICHT voll in ez bist. wann endete dein mutterschutz? wieviele tage urlaub pro jahr hast du?
von
mellomania
am 11.03.2020, 17:09
Antwort auf:
Urlaub nach EZ
Man erwirbt in der Elternzeit nur dann Urlaub wenn der Arbeitgeber nicht von seinem Recht Gebrauch macht diesen für jeden vollen Monat den man in EZ ist zu kürzen. Das hat dein AG gemacht, damit steht dir dieser Urlaub nicht zu. Sehr wohl aber für den kompletten Mutterschutz und für jeden angefangenen Monat.
von
Felica
am 11.03.2020, 17:35
Antwort auf:
Urlaub nach EZ
Hier dazu die rechtliche Grundlage ...
§17 Abs. 1 u. 2. BEEG
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
von
HeyDu!
am 11.03.2020, 21:24