Hallo Frau Bader, Ich habe Drillinge im Alter von 3 Jahren. Wenn eins davon krank wird müsste eigentlich eine zweite Person sich um die beiden anderen kümmern. Darf sich der Vater der Kinder frei nehmen um sich um die anderen zu kümmern? Wie ist da die rechtliche Lage bzgl. einer Freistellung von der Arbeit. Besten Dank für Ihre Antwort im Voraus, liebe Grüsse aus Ingelheim, Petra Maissenbacher