Liebe Frau Bader, ich stehe vor folgendem Problem: Meine beiden Kinder (knapp 11 und 13 Jahre) wünschen sich ein Taschengeldkonto, welches ich bei der vor Ort ansässigen Bank eröffnet habe. Ich bin geschieden und habe mit dem Vater das gemeinsame Sorgerecht. Er wohnt ca. 100 km weit weg. Der Vater war vorab informiert und einverstanden mit der Eröffnung der Konten. Nun sollen die Unterlagen der Sparkasse von ihm unterschrieben werden, was er verweigert. Er sei auf einmal der Meinung, die Kinder seien zu jung und er würde entscheiden, wann und ob ein Konto benötigt würde und würde sich dann auch darum kümmern. Von der Mitarbeiterin der Sparkasse habe ich erfahren, dass er wohl versucht hat, eine alleinige Kontovollmacht für die Taschengeldkonten der Kinder zu bekommen. Habe ich eine Chance, wenn ich beim Familiengericht einen Antrag auf die Ersetzung der Unterschrift stelle? Ich danke Ihnen vorab für Ihre Hilfe! Viele Grüße!
von Stabinchen am 23.02.2023, 07:17