Unterhaltsfrage "neue Regelung" gern @alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltsfrage "neue Regelung" gern @alle

Hi, gesetzt dem Fall, das die Ehefrau auf Minijobbasis arbeitet und der Ehemann Vollzeit und Sie sich nach ein paar Jahren trennen... Hätte die Frau dann Anspruch auf Ehegatten - Unterhalt, sollte Sie keine Festanstellung mehr finden, oder müßte Sie zum Sozialamt.... Kindesalter ca. 8 Jahre... Hat die Ehefrau auch Anspruch auf die Rente des Ehemannes, da sie ja beim Minijob nichts einzahlen konnte... Danke für die Antowrten... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 26.04.2008, 11:42



Antwort auf: Unterhaltsfrage "neue Regelung" gern @alle

Hallo, wenn das Kind 8 ist, ist das so eine Frage. Wir haben ja ab 01.1.2008 neues Unterhaltsrecht u danach ist die Frau stärker zur Eigeninitiative verpflichtet. ir wissen alle noch nicht, was das genau heißt und ab welchem Kindesalter die Mutter wieder arbeiten muss. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2008



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