Sehr geehrte Frau Bader,
bei den Eltern, die nie verheiratet waren und ein gemeinsames Kind haben, muss hier der Vater den Unterhalt (für die Mutter) nur bis das Kind 3 wird, zahlen? auch wenn die Mutter nicht (in Vollzeit) arbeitet? für das Kind aber, bis es 18 wird?
Danke!
P.S. Ich würde andere Community Mitglieder hier bitten, keine Antworten auf meine Frage zu schreiben, da ich eben eine korrekte und kompetente Antwort brauche, danke
von
Maracuja!
am 05.11.2013, 10:07
Antwort auf:
Unterhalt Kind > 3 Jahre
Hallo,
1. Für das Kind bis zum Ende des Ausbildung
2. Grds erst einmal 3 Jahre. Dann ist zu prüfen, inwieweit die Kinderbetreeung zu gewährleisten ist und wie die Belange des Kindes sind. Dann kann es sich verlängern
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2013
Antwort auf:
Unterhalt Kind > 3 Jahre
Hallo Maracuja,
hätten Antworten von anderen denn die Antwort von Frau Bader "kontaminiert" oder sonstwie unbrauchbar gemacht?
neugierige Grüße
Pamo
von
Pamo
am 05.11.2013, 12:07
Antwort auf:
Unterhalt Kind > 3 Jahre
Hallo Pamo,
aus früheren Erfahrung weiß ich, das nervt einfach...
VG
von
Maracuja!
am 06.11.2013, 11:30
Antwort auf:
Unterhalt Kind > 3 Jahre
Na klar nervt das wenn man Dir dann sagt, was man davon hält, dass Du jetzt schon mal auslotest wie du den Vater des Kindes am besten ausnehmen und dich vorm arbeiten drücken kannst.
So stellt sich's zumindest dar.
von
kirshinka
am 13.12.2013, 06:43