Entschuldigen Sie bitte,dass ich wieder die Frage stelle. Ich habe nicht ganz vestanden. Zuerst wurde eine EZ für 3 Jahre genommen,dann 1 Jahr unbezahten Urlaub (nicht EZ) ,während des unbezahlten Urlaub schwanger. Urlaub endet sich vor der Muterschutz, dass man theoretisch fast den ganzen Monat arbeiten könnte. FA überlegt ein BV. Habe ich richtig verstanden,dass in diesem Fall,krieg man keine Lohnvortzahlung wegen BV,kein Mutterschaftsgeld. Nur 300 euro dann als Elterngeld.
von
Nata123q
am 21.08.2019, 21:03
Antwort auf:
Unbezahter Urlaub
Hallo,
wie bereits ausgeführt spielt das BV keine Rolle, da Sie erst im unbezahlten Urlaub und dann im Mutterschutz sind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2019
Antwort auf:
Unbezahter Urlaub
Lohn für ein BV bekommst du nur, wenn du arbeiten kannst. Also diesen theoretischen Monat vor Mutterschutz!
Mitglied inaktiv - 21.08.2019, 21:27
Antwort auf:
Unbezahter Urlaub
Beispielsweise
Ende unbezahlter Urlaub 31.08.
Beginn arbeiten 01.09.
Beginn Mutterschutz 05.10
Elterngeld nur die 300 Euro
Mutterschutzgeld natürlich im Beispiel ab 05.10 - Höhe je nachdem was vereinbart ist, also Vollzeit oder Teilzeit
Mitglied inaktiv - 21.08.2019, 21:30
Antwort auf:
Unbezahter Urlaub
Solange du im Urlaub bist, also Freistellung, spielt ein BV keine Rolle, genauso wenig wie Mutterschutzgeld. Den dein Vertrag ruht ja. Das ist so als wenn du gar keinen AG hast. Es ruht also wirklich alles, kein Mutterschaftsgeld, kein BV, kein Krankengeld, keine Versicherung, keine Rente usw.
All das kommt erst wieder zum tragen wenn deine Freistellung endet. Erst ab dem tag lebt dein AV normal wieder auf und ab dann hast du aus diesem alle Ansprüche die du ohne Freistellung auch gehabt hättest. Wenn also dein unbezahlter Urlaub geendet hat und zwischen dem Ende und dem Beginn Mutterschutz noch Zeit dazwischen war, dann kann für diese Zeit ein BV greifen. Bis eben zum Mutterschutz. In der Zeit bekommst du dann normal dein Geld, ab Mutterschutz dann Mutterschutzgeld. Und ab Geburt kannst du wieder normal EZ nehmen und EG beziehen. Dann aber Mindestsatz wenn du in der Zeit der Freistellung kein Einkommen hattest.
Besser wäre es gewesen gleich Daten zu nennen, dann könnte man genau sehen wann was genau ist. So kann man es leicht so verstehen das du ein BV innerhalb des unbezahlten Urlaubes hattest und dann spielt das BV wirklich keine Rolle.
von
Felica
am 22.08.2019, 11:36