Guten Tag,
Mein Ex-Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Töchter (7 und 5 Jahre alt). Ich habe einen neuen Partner und wir möchten gerne heiraten und ein gemeinsames Kind. Das Problem ist, dass mein Partner ca. 500km entfernt lebt und arbeitet. Mein Ex-Mann stimmt dem Umzug dorthin natürlich nicht zu. Habe ich trotzdem eine Möglichkeit mit meinen Töchtern dorthin zu ziehen und welche Voraussetzungen müssen mein Partner und ich erfüllen um dies zu ermöglichen?
Ich beziehe aktuell Hartz IV und hätte am neuen Wohnort eine Möglichkeit auf eine gut bezahlte Teilzeit Arbeitsstelle.
Außerdem haben meine Töchter eine gute Beziehung zu Eltern und Geschwistern meines Partners.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
BlueCat_
am 10.08.2020, 11:30
Antwort auf:
Umzug 500km
Hallo,
wenn er nicht zustimmt, müssen Sie es gerichtlich versuchen. Ihre Chancen sind nicht gut. Es interessieren alleine die Belange der Kinder auf die alte gewohnte Umgebung u den Vater. Ihre eigenen Interessen sind nicht von Bedeutung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2020
Antwort auf:
Umzug 500km
Wenn er nicht zustimmt, wird das Gericht das klären.
Wo haben denn die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bzw. wie ist die Umgangsregelung mit dem Vater?
von
cube
am 10.08.2020, 11:51
Antwort auf:
Umzug 500km
Sie leben bei mir und auch vor der Scheidung habe ich alles bezüglich Kindergarten, Schule, Ärzte alleine geregelt.
Der Umgang ist unregelmäßig, da er fast immer auch samstags arbeiten muss.
Ich würde aber, im Falle eines Umzugs, an langen Wochenenden, Ferien, etc. Ihm auch die Hälfte der Strecke entgegengekommen.
von
BlueCat_
am 10.08.2020, 11:58
Antwort auf:
Umzug 500km
Sein neuer Partner könnte zu dir ziehen.
Warum willst du die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld nehmen, weit weg vom Vater der Kinder ziehen, wenn auch dein neuer Partner umziehen könnte.
Auch er könnte sich nach einem Job an deinem Wohnort umgucken.
LG luvi
von
luvi
am 10.08.2020, 12:03
Antwort auf:
Umzug 500km
Ganz pauschal gesagt: ohne die Zustimmung des Vaters darfst du mit dem Kind des neuen Partners umziehen - die Kinder des Ex-Mannes nicht.
Entscheiden würde im Zweifel ein Gericht.
Wie genau das ausgeht, wird dir keiner genau sagen können.
Hilfreich wäre, wenn der KV nur unregelmäßigen Kontakt zu seinen Kindern hat, sich nicht wirklich kümmert und du das auch nachweisen kannst.
Habt ihr aber zB ein Wechselmodell oder er hat die Kinder regelmäßig am WE / jedes 2. WE und eine dazu einen Tag in der Woche, könnte sich mit Unterstützung seiner Familie zB auch Vollzeit um die Kinder kümmern, wird es schon schwieriger.
Hab im Kopf: du reißt die Kinder auch aus ihrer gewohnten Umgebung heraus. KiGa, Schule, Freunde etc.
Gäbe es im Zweifel auch die Möglichkeit, das dein neuer Partner in eure Nähe zieht?
Denn bei einem kümmernden KV muss ich sagen (bei allem Verständnis für deine eigene Lebensplanung) - bei 500 km Entfernung ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass der Kontakt zum KV auf Dauer regelmäßig stattfindet. Ob das den Kindern gegenüber so fair ist?
Kann auch sein, dass du dann für die Kosten des Umgangs aufkommen musst, da du die Entfernung schaffst.
von
cube
am 10.08.2020, 12:03
Antwort auf:
Umzug 500km
Nachtrag:
Es soll natürlich "dein neuer Partner könnte zu dir ziehen" heißen, und nicht "sein neuer Partner..."
LG luvi
von
luvi
am 10.08.2020, 12:05
Antwort auf:
Umzug 500km
wenn er eben den Umzug keinesfalls will.
Das er Samstags arbeiten muss ist natürlich doof - aber das müssen viele Eltern um den Lebensunterhalt per Arbeit zu sichern oder den Unterhalt zahlen zu können.
Ist er dennoch ein kümmernder Vater, der nicht ständig Umgänge absagt, und eine gute Bindung zu den Kindern hat, wird das alleine vermutlich nicht reichen, das dir auf jeden Fall der Umzug genehmigt wird.
von
cube
am 10.08.2020, 12:06
Antwort auf:
Umzug 500km
Du kannst das gerichtlich klären lassen. Ist aber ein bisschen Roulette. Ich habe schon mehrere Ausgänge erlebt: dass ein Gericht zugunsten des Elternteils mit Umzugswunsch entscheiden hat, aber auch, dass die Mutter die Kinder dann los war, weil dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wurde. Und auch - im Rahmen eines Scheidungsverfahrens mit ungeklärtem Sorgerecht -, dass das Wechselmodell angeordnet wurde, was einen Umzug unmöglich machte.
Will heißen, du kannst pokern und Glück haben, aber musst dich mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass du die Kinder ganz los bist, wenn du Pech hast. Wobei natürlich nicht gesagt ist, dass der Vater die Kinder auch ganz zu sich nehmen würde. Aber es ist eben ein möglicher Ausgang, bei dem du dann am Ende unterhaltspflichtig wärst und eine erhöhte Erwerbsobligenheit hättest, was sicherlich deinem Wunsch nach weiterem Kind und Teilzeitstelle entgegenstünde.
In dem Fall, in dem pro Umzug entschieden wurde, muss das Elternteil für die Umgänge aufkommen, das die Distanz geschaffen hat. Das Elternteil holt und bringt die Kinder also und trägt alleinig die Benzinkosten bzw. zahlt die Zugfahrten.
Die Frage ist, wie der Umgang bei so einer Distanz laufen soll. Sollen die beiden Kinder jedes zweite Wochenende 1000 Kilometer zurücklegen? das ist doch nicht wirklich praktikabel. So sehr ich deinen Wunsch verstehen kann, ist eben immer auch die Frage die Kindeswohls ein Faktor. Durch den Umzug machst du den Umgang, auf den die Kinder ein Recht haben, nahezu unmöglich.
LG terkey
von
Terkey235
am 10.08.2020, 22:28