Umgangrecht eingeklagt was wann ist es brechtigt die strafe von 3000 euro zu bez

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangrecht eingeklagt was wann ist es brechtigt die strafe von 3000 euro zu bez

Hallo, mein Lebensgefährte hat im Mai sein umgangrecht eingeklagt und auch in der Sicht gewonnen...er sieht sein kind regelmäßig nun ist es so geregelt das die kleine jedes 1. und 2. wochenende bei uns schläft nun ist es so das er an diesem wochenende wo die kleine bei uns schlafen soll leider arbeiten muss (er arbeitet in der pflege 12 std im schichtdienst) nun droht seine ex wieder damit zum amwalt zu gehen und es ist gerichtlich festgelegt das wenn aus unersichtlichen gründen die termine nicht wahr nehmen kann 3000 euro gezahlt werden müssen...muss ich jetzt nagst haben?hat die ex da eine chance?

von Bella29 am 13.12.2012, 08:47



Antwort auf: Umgangrecht eingeklagt was wann ist es brechtigt die strafe von 3000 euro zu bez

Hallo, es gibt zahlreiche Urteilen, denen zu entnehmen ist, dass man den Vater zu seinem Umgangsrecht nicht zwingen kann. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2012



Antwort auf: Umgangrecht eingeklagt was wann ist es brechtigt die strafe von 3000 euro zu bez

Wieso kümmerst du dich nicht um sie ? Wenn die Termine festgelegt sind und er das schon eingeklagt hat, dann muss er auch schauen wie er das schafft. Auf der anderen Seite habe ich noch nie gehört dass der Umgangselternteil ein Ordnungsgeld bekommt, eher der wo das Kind lebt, wenn er den Umgang verweigert. Wenn er nun aber arbeiten muss, dann muss er gucken wie das Kind betreut ist. Müsste die Ex ja auch, wenn sie arbeiten geht.

von Sternenschnuppe am 13.12.2012, 09:23



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Natürlich werde ich mich um sie kümmern,dass habe ich ja auch vorgeschlagen. Vom Gericht ist es so festgelegt wenn die Termine nicht wahr genommen werden können von ihrer seite oder von der seite meines Partners ohne trifftigen grund,muss dieses Geld bezahlt werden... Das ist so eine langwirige sache mit dennen gewesen da sie sich nie einig werden konnten...und irgendwann hab ich als Partner auch keine kraft mehr mich ständig da einzumischen weil die das nicht geregelt kriegen ich hab selbst ein 4 mon.altes Kind und dann noch der Stress von dennen dazu ist sehr belastend..

von Bella29 am 13.12.2012, 09:32



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Das glaube ich Dir. Arbeit ist sicherlich auch ein Grund der zählen würde, aber wenn er es schon eingeklagt hat, dann sollte er Himmel und Hölle in Bewegung setzen keinen Termin zu verpassen ! Also, Kind holen, notfalls Du, und Thema durch. Und dann soll er zusehen, dass er seine Schichten tauscht, mal einen Urlaubstag nimmt etc. etc. Was ist mit seinen Eltern ? Sind ja auch Oma und Opa, vieleicht nehmen sie die Enkeltochter auch mal, oder holen sie ab. Mit einem festen Umgangsplan kann man schon planen. Musste mein Mann auch viele Jahre ( 2 Töchter ). Seine Kollegen kannten seine Situation und haben gern mit ihm getauscht wenn es drauf ankam. Er dafür auch wenn sie mal tauschen mussten.

von Sternenschnuppe am 13.12.2012, 09:38



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Das denke ich auch und ich bin die letzte die nein sagt. Von seiner seite kann man auf oma und opa nicht zählen a)gibt es keinen Opa und B) wohnt die oma irgendwo außerhalb von Deutschland von daher ist das thema auch durch. Das thema tauschen ja..ohne worte dumme firma und dumme Arbeitskollegin die chefin kennt die Situation und schafft es nicht den dienstpalan so zu gestalten...ich glaube mehr muss ich dazu nicht sagen...

von Bella29 am 13.12.2012, 09:43



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Dann soll er noch einmal einen Termin beim Jugendamt machen um das mit ihr zu besprechen. Wie weit im Vorraus kennt er den Dienstplan denn ? Das ist ja dann alles planbar. Und ich denke Unterhalt möchte sie schon gerne haben, dafür wäre es sinnvoll, wenn er den Job behält. Wegen diesem Wochenende würde ich aber echt zusehen dass Du sie dann nimmst. Will die ex das nicht, dann ist das ihr Problem, und dann müsste sie zahlen, weil sie den Umgang verweigert :-) So seid ihr aus der Ordnungsgeldnummer auf jeden Fall raus.

von Sternenschnuppe am 13.12.2012, 09:48



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Der Dienstplan ist immer für einen Monat geplant und man kann dann die tage gut Planen da gebe ich dir recht,was auch vorher funktioniert hat nur irgendwie ist die Chefin diesen Monat nicht damit zurecht gekommen. Wie dem auch sei,klar will die Ex das ich sie dann nehme aber auch nur damit sie dann ihr "ding"machen kann..und sie dann die kleine "los" ist...und das ist leider wirklich der Grund dafür sonst würde sie mir die kleine nicht geben..ich kenne sie... Trotzdem nervt mich das alles tierisch das es immer so ausaten muss und sich nicht wie Erwachsene unterhalten kann...Ich bin zu alt für sowas :)

von Bella29 am 13.12.2012, 10:03



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Da hast Du einen Denkfehler. Es ist das Recht des Kindes beim Vater oder seinem Umfeld zu sein. Und egal ob die Mutter dann arbeitet, wilden Sex mit 5 Männern gleichzeitig hat oder oder oder, das ist total egal. Er hat den Umgang eingeklagt und da gibt es dann auch kein : " Ich habe Rechte und bitte so wie sie mir passen in meinem Kalender ! " Und dass die Mutter alleinerziehed mal ausspannen will ist auch verständlich und sei ihr gegönnt. Immerhin rückt sie das Kind ja nun anscheinend raus, es gehört auch zu eurer Familie. Nicht bös gemeint, aber versuch mal den Blickwinkel etwas zu ändern. Ich habe jemanden im Bekanntenkreis, die bekommen das Kind nie wann es abgemacht ist, sondern nur wenn sie als Babysitter dienen ohne Regelmäßigkeit und sehr spontan, Das ist dann richtig nervig, aber bei euch ist ja nun Regelmäßigkeit da.

von Sternenschnuppe am 13.12.2012, 10:33



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Alleinerziehend hin oder her...wie dem auch sei...Meine Frage war ob das gerechtfertigt wäre wenn es ums Arbeiten geht,dass dieses Geld bezahlt werden muss..naja er wird es nochmal mit seiner Anwältigen bereden und dann schauen wir mal weiter...

von Bella29 am 13.12.2012, 10:38



Antwort auf: Umgangrecht eingeklagt was wann ist es brechtigt die strafe von 3000 euro zu bez

Lies dir in Ruhe das Gerichtsurteil durch wo das Zwangsgeld von 3000 Euro genannt ist. Vielleicht hast du dann mehr Klarheit. Was steht denn darin darüber wie es gehandhabt wird, wenn Umgangstermine ausfallen müssen? Wird eine flexible Regel erwähnt? Und wurden die Umgangstermine mit konkretem Datum gerichtlich festgelegt bzw. konkret 1. und 2. Wochenende? Mich wundert das jetzt weil es doch der Vater war, der auf Umgang klagte: Warum legte er sich gerichtlich auf Termine fest, die er gar nicht einhalten kann? Der Vater muss zum Umgangstermin nicht persönlich da sein, er darf einen Babysitter engagieren oder das Kind sonstwo abgeben - aber das ist wirklich nicht Sinn eines Umgangs der sowieso nur 2x monatlich stattfindet. Ich tippe auf ein Missverständnis weil es ungewöhnlich ist, dass ein Vater der auf Umgang klagt mit einem Zwangsgeld bedroht wird. Meist ist das umgekehrt und bezieht sich auf die Herausgabe des Kindes und der Betrag ist "bis zu 3.000 Euro". Allerdings muss ich sagen, und das ist ganz unpersönlich gemeint, dass ich es generell gut finde, wenn das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater genauso durchgesetzt und sanktioniert wird wie das Recht des Vaters auf Umgang mit dem Kind. Das passiert eher selten - deswegen tippe ich auf Missverständnis. Oder genialer Richter.

von Pamo am 13.12.2012, 11:31



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Der Streitwert ist in Familiensachen doch immer 3000€ und der wird festgesetzt. Das ist aber kein Ordnungsgeld, bis so etwas in einem Urteil steht muss schon einiges passieren. Hat mein Mann trotz monatelangem Umgangsentzug nicht hinbekommen dass es drinsteht.

von Sternenschnuppe am 13.12.2012, 11:47



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Deswegen denke ich, dass das Urteil entweder nicht oder falsch gelesen wurde. Das wäre ja ein Traum für viele AEs, wenn frau für jeden vom KV versäumten Umgang 3000 Euronen bekäme.

von Pamo am 13.12.2012, 11:50



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Mein Mann wäre auch reich, hätte er nicht mehr arbeiten müssen bei 6000€ im Monat "Einkommen" Aber ich meine wirklich dass der Streitwert ! bei Familiensachen in der Richtung immer 3000€ sind.

von Sternenschnuppe am 13.12.2012, 12:10



Antwort auf: Umgangrecht eingeklagt was wann ist es brechtigt die strafe von 3000 euro zu bez

Sie nehmen das Wort Umgangsentzug so locker in den Mund, dass fast der Eindruck entstehen könnte, Sie seien stolz darauf. Umgangsentzug ist in erster Line der Schaden des Kindes.

von Lina_100 am 14.12.2012, 00:06



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Wenn Sie die Künder ihres jetzigen Mannes gemeint haben, entschuldige ich mich. Zum Verständnis, ein Ordnungsgeld, wie auch ein Zwangsgeld, geht nie an die andere Partei, sondern an die Staatskasse.

von Lina_100 am 14.12.2012, 07:38



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Ja, die beiden Töchter meines Mannes durften monatelang nicht zu uns mit den wildesten Begründungen. Zu einer Festsetzung von Ordnungsgeld ist es leider nie gekommen. Realistisch betrachtet ist dieses bei einer Frau die nicht arbeitet auch schwerlich umzusettzen, da es im Endeffekt Ordnungshaft heisst. Da ist Steuerhinterziehung schwerwiegender als dem Vater die Kinder zu entfremden in Deitschland.um wirklich eine Ordnungshaft antreten zu müssen.

von Sternenschnuppe am 14.12.2012, 07:56