Sehr geehrter Frau Bader,
unser Sohn ist 5 und mein Mann und ich haben seit Jahren ein schwieriges Verhältnis zu seiner Mutter. Nach einigen gescheiterten Versuchen, haben wir uns seit ca. einem halben Jahr für den totalen Kontaktabbruch entschieden. Auch davor war unser Sohn nur alle paar Monate und immer nur mit seinem Vater zusammen dort. Hat also keine Beziehung zu dieser Oma und möchte auch von sich aus nicht dahin.
Nun hat meine Schwiegermutter angedroht ihr Umgangsrecht einzuklagen. Ich weiss dass Großeltern dieses generell haben, allerdings frage ich mich, ob man damit in so einer Situation durchkommt?
Hat so eine Klage Chancen, bei geringem bis keinem Kontakt und auch starkem Zerwürfnis mit dem eigenen Sohn?
Diese Frau trinkt und hat uns schon mehrfach hochgradig beleidigt, wird laut und ausfallend in der Öffentlichkeit und hat mehrmals ohne unsere Zustimmung Bilder unseres Sohne auf social media veröffentlicht.
Müsste ich das im Ernstfall aber beweisen? Sie würde das ja alles abstreiten.
Sollten wir schon bevor sie eine Klage anstrebt irgendwas unternehmen, um uns zu schützen? Haben sie da Tipps?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike
von
Ulli1802
am 31.03.2023, 16:54
Antwort auf:
Umgangrecht der Großmutter
Hallo,
laut Gesetz gibt es einen solchen Anspruch, wenn ein gefestigtes und enges Verhältnis vorliegt. in der Praxis habe ich es aber noch nie durchsetzen können und auch noch nicht von anderen gehört. ich würde deshalb an Ihrer Stelle entspannt bleiben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.04.2023
Antwort auf:
Umgangrecht der Großmutter
Großeltern haben kein Umgangsrecht. Bei einer engen Bindung könnten sie es vor Gericht einklagen. Gibt es diese enge Bildung nichts, gehen die Chancen der Großeltern gegen null. Entspannt bleiben.
von
Neverland
am 31.03.2023, 17:14
Antwort auf:
Umgangrecht der Großmutter
Hallo,
lass sie ruhig klagen, Chancen hat sie keine. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist das eh nur ein Versuch, euch einzuschüchtern.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 31.03.2023, 17:39
Antwort auf:
Umgangrecht der Großmutter
Sie hat keinerlei Chance.
Nur wenn die Bindung so eng ist, dass ein Abbruch dem Kindeswohl schadet, dann könnte ein Gericht dies verfügen.
Beispiel: Kind wird seit 5 Jahren regelmäßig von der Oma nachmittags betreut, Du magst den neuen Freund der Oma nicht und verbietest den Kontakt.
Dann hätte sie eine Chance, was ja auch gut ist.
In eurem Fall nie und nimmer.
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2023, 17:59