Sehr geehrte Frau Bader, ich schildere kurz den Fall Kind eins Elternzeit von zwei Jahren und Mutterschutzbeginn von Kind zwei überscheiden sich um wenige Tage. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse habe ich bereits erhalten. Ich bin davon Ausgegangen, dass ich dazu das Gehalt von meinem Arbeitgeber für die Zeit des Mutterschutzes für Kind 2 aufgestockt bekomme. Leider habe ich kein Gehalt bekommen und auf meine Nachfrage hin hat man mir gesagt, dass mir nichts zustehen würde, da ich die letzten zwolf Monate nichts verdient habe. Ich war ja in der Elternzeit von Kind 1 Frage 1. Steht mir Gehalt Aufstockung zu für die in meinem Fall ca. 5 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung? 2. Falls ja wie setze ich meinem Anspruch am besten durch? Anwalt? Vielen lieben Dank Stefanie
Mitglied inaktiv - 11.12.2008, 15:53