Sehr geehrte Frau Bader, am 25.5.18 haben Sie mir auf meine Frage geantwortet...dazu müsste ich noch etwas Nachfragen. Mein Exmann (2000€netto), muss ja lt.Gerichtsurteil keinen Unterhalt für unsere Kinder bezahlen (13,9,4)...sie meinten er hätte wohl dann erhebliche Schulden. Dem ist nicht so. Die Kredite aus der Ehe liefen auf mich, wodurch Ich in die Privatinsolvenz geraten bin. Der Richter des OLG meinte das 2000€ netto nicht ausreichen um für 3 Kinder Unterhalt zu zahlen und was ich überhaupt vom Gericht möchte, ich solle mich doch mit dem UVG zufrieden geben . Meine Frage...kann man trotz des Gerichtsurteils in gewissen Abständen (evtl.2-3 Jahre) das Einkommen meines Exmanns überprüfen lassen, ob sich da was geändert hat um ggf. Unterhalt zu zahlen? Er lebt schließlich zusammen mit seiner Freundin in einer Lebensgemeinschaft und das senkt doch glaube ich auch den Selbstbehalt von Ihm (hat das Gericht jedenfalls nicht interessiert, diese Tatsache). Oder gilt dieses Gerichtsurteil für immer ?
von Lieschen2017 am 28.05.2018, 10:13