Frage: Trennung/ Rechte des Vaters

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen, ich versuche die Situation kurz zu schildern. ( es betrifft meine Schwester) Sie und ihr Freund haben sich getrennt, meine Nichte ist 1 Jahr und 4 Monate alt, die kleine lebt bei der Mutter, der vater beruflich 50km weiter weg, kam auch die letzten 3 jahre nur alle 3 Wochen für 2 tage nach hause. Sie sind nicht verheiratet, und haben das gemeinsame Sorgerecht . Jetzt die Fragen: Muss meine Schwester erlauben das die kleine bei ihrem Papa schlafen darf? ( sie hat die Wohnung nicht gesehen, wurde alles heimlich vor der trennung von ihm organisiert) Heisst gemeinsames sorgerecht auch gemeinsames umgangsrecht? Wie verhält sie sich jetzt? Müssen die absprachen über besuch etc. gerichtlig geklärt werden, der kindsvater hielt sich in der Vergangenheit auch nie daran. Er wollte die kleine am Wochenende mitten in der nacht aus dem schlaf holen und mitnehmen als es zur trennung kam, und nüchtern ist er am Wochenende meistens auch nicht. Habt Sie oder gerne an alle, ein paar Tipps für mich und meine Schwester, was als nächstes zu tun ist. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Zahnfee

von Zahnfee85 am 22.03.2018, 18:40



Antwort auf: Trennung/ Rechte des Vaters

Hallo, das hängt von den Umständen ab. Sie soll sich an das JA wenden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2018



Antwort auf: Trennung/ Rechte des Vaters

Wenn keine Einigung mit ihm möglich ist,dann wendet euch an euer zuständiges Jugendamt. U.a. gibt es die Möglichkeit des begleitenden Umgangs mit einem Mitarbeiter vom Jugendamt, da du ja schreibst er wäre wohl am Wochenende nie nüchtern, kann man das so auch am besten beurteilen lassen.

von Surematu am 23.03.2018, 06:19



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