Guten Tag, Frau Bader, in befinde mich bis Anfang Dez'13 in Elternzeit für unseren Sohn ( geb Dez '10) und arbeite seit Ende '11 bei meinem AG auf 400€-Basis, es wurde hierfür kein neuer Vertrag abgeschlossen. Ende Dez'13 beginnt der MuSchu für unser 2. Kind. Ich möchte mit meinem AG vereinbaren, die gut 3 Wochen dazwischen wieder zu arbeiten, evtl diese Zeit mit altem Urlaub zu überbrücken, da ich gelesen habe, daß in dem Fall zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes der Lohn von vor der Geburt unseres Sohnes herangezogen wird. Meine Frage: Seit Anfang '12 bin ich nebenerwerblich selbstständig ( Bilanz 2012 negativ, 2013 voraussichtlich etwa plus/minus 0, die Gewerbeanmeldung geschah aus formellen Gründen, ich lebe dort nur mein Hobby aus) - nun frage ich mich, ob auch in diesem Fall das Muschaftsgeld nach meinem Einkommen aus 2010 berechnet wird? Elterngeld ist mir klar, das wird nach dem letzten abegerechneten Abrechnungsjahr der Selbstständigkeit berechnet, bei mir also wohl 2012, da 2013 Anfang nächsten Jahres wohl noch nicht abgerechnet sein wird - und wenn ich es richtig verstanden habe, dann leider auch mein nichtselbstständiges Gehalt von 2012 und nicht 2013 ( in 2012 habe ich weniger verdient als in 2013). Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
von vanillekipferl09 am 14.08.2013, 08:27