Steuerklassenwechsel mit Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerklassenwechsel mit Elterngeld

Hallo Frau Bader, folgende Situation: A verdient ca. 35000 im Jahr - B war Arbeitslos und dann im Mutterschutz. Unsere Tochter kam am 10.05.2018 auf die Welt. B bekam Arbeitslosengeld ca. 530 Euro im Monat und Elterngeld sind dann ca. 300 Euro im Monat. Wir sind noch vor Gericht, weil noch Lohnabrechnungen fehlen und es können irgendwann Nachzahlungen noch kommen für Arbeitslosengeld und Elterngeld. Aber wir wissen nicht wann und wir überhaupt die Abrechnungen kriegen Momentan haben wir beide Steuerklasse 4. Lohnt sich ein Wechsel auf 3 und 5 ? Oder sollten wir bei 4 bleiben ? Liebe Grüße Andreas

von netsl am 26.05.2018, 15:14



Antwort auf: Steuerklassenwechsel mit Elterngeld

Hallo, auf das jetzt bereits ausgezahlte Elterngeld wirkt sich die Lohn-Steuerklasse nicht aus. Nur, wenn Sie noch Zahlungen erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2018



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