Steht uns nach Umzug der Kindergartenplatz weiter zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steht uns nach Umzug der Kindergartenplatz weiter zu?

Hallo, wir ziehen im August um. Für ab Mitte August war angedacht, das unsere Tochter hier in dem jetzigen Wohnort einen Kindergartenplatz antreten wird. Wie verhält es sich nun? Haben wir Anrecht auf einen Platz in der neuen Stadt? Vielen Dank!! Lillysven

von Lillysven am 07.05.2017, 06:43



Antwort auf: Steht uns nach Umzug der Kindergartenplatz weiter zu?

Hallo, ja. Sie müssen natürlich, möglichst bald, der Stadt mitteilen, dass und in welchem Umfang Sie den Platz benötigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2017



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