Hallo. Ich bin die Bürgerin Bulgariens. Ich habe die Tochter (10 Monate) vom Bürger Deutschlands. Er hat die Vaterschaft nicht anerkannt. Ich werde gegen ihn auf die Anerkennung der Vaterschaft klagen. Ich arbeite wegen des Kindes nicht. Wohin ich mich hinter der materiellen Hilfe und der Hilfe in der Miete des Wohnhauses behandeln kann. Welche ich im Aufenthalt vor Deutschland für die Zeit der Verwirklichung der Gerichtes nach Ansicht der Vaterschaft rechtskräftig bin? Danke.
von Helga_Sofia am 28.06.2012, 21:54