Guten Tag Frau Bader,
mein Freund zahlt Unterhalt für ein Kind. Er hat kein Kontakt zu Mutter und Kind. Wegen dem Sorgerecht ist mit ihm nie gesprochen worden noch hat er dafür noch dagegen unterschrieben.
Ich mache mir Gedanken, was würde mit dem Kind geschehen, wenn der Mutter etwas zustoßen sollte. Würde mein Freund als Erzeuger Rechte oder Pflichten haben? Wäre er der nächste Verwandte? Oder würden die Eltern der Mutter das Sorgerecht erhalten?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Nyah
Mitglied inaktiv - 25.03.2009, 12:39
Antwort auf:
Sorgerecht im Todesfall
Hallo,
im Zweifel wird das Vormundschaftsgericht prüfen, ob es dem Kindeswohl entspricht, wenn es zu dem leibl. Vater kommt.
Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Bei den Eltern kommt es auf das Alter an.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.03.2009
Antwort auf:
Sorgerecht im Todesfall
Hallo,
ich würde mal die Kindesmutter fragen ob sie ein Vorsorgetestament für das Kind gemacht hat.
Denn wenn sie es gemacht hat wird dies vorrangig behandelt.
Dies ist eine wichtige Frage, denn das Kind kann für nichts.
Schade wenn der Kindesvater kein Kontakt zu seinem Kind hat.
manja
Mitglied inaktiv - 25.03.2009, 14:59