hallo frau bader, 1. dürfen ohne elterliche einwilligung anonymisierte daten eines kindes/jugendlichen von einer sozialpädagogin an dritte (kollegen) weitergegeben werden? wenn ein dritter das kind aufgrund dieser daten dennoch vor ort zuordnen könnte? 2. wenn ein kind bei den großeltern am andren ende der republik ferien macht, ist dann eine vollmacht nötig, falls die großeltern mit dem kind zum arzt oder ins krankenhaus müssten? danke und schöne grüße, MF
Mitglied inaktiv - 08.07.2010, 12:55