Schwanger im 2. Elternzeitjahr - Geld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger im 2. Elternzeitjahr - Geld?

Guten Tag Frau Bader, Ich hätte eine Frage bezüglich Höhe des Elterngeld beim zweiten Kind. Ich befinde mich momentan im zweiten Elternzeitjahr. Das erste Kind kam im Januar letzten Jahres zur Welt. Das zweite Kind nun soll im Dezember auf die Welt kommen. Das Elterngeld momentan beziehen wir verteilt auf zwei Jahre. Können Sie mir sagen, auf was wir achten müssen? Müssen wir die Elternzeit dann vorzeitig beenden? Wie müssen wir dabei vorgehen?? Wie hoch wird das Elterngeld für das zweite Kind sein? Wir vermuten, dass es sehr niedrig ausfallen wird :(. Viele Grüße

von KaMa85 am 03.05.2021, 18:03



Antwort auf: Schwanger im 2. Elternzeitjahr - Geld?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2021



Antwort auf: Schwanger im 2. Elternzeitjahr - Geld?

du kannst die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden um das volle mutterschaftsgeld zu erhalten. du kannst auch in der elternzeit arbeiten um das elterngeld zu erhöhen. so viel ich weiß können bis zu 14 monate ausgeklammert werden, in denen du elterngeld bekommen hast. du bekommst noch geschwisterbonus bis das 1. kind drei jahre alt ist.

von mellomania am 03.05.2021, 18:16



Antwort auf: Schwanger im 2. Elternzeitjahr - Geld?

Die EZ kannst du zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden. Das EG solltest du dir für die letzten Monate als Einmalzahlung auszahlen lassen. Mit Monate sind die gemeint, die in den Mutterschutz und ggf. neuer EZ für das 2.Kind fallen. Machst du es nicht wird das EG auf das Mutterschaftsgeld angerechnet, denn Mutterschaftageld ist Lohn. Gleiches gilt für EG welches zeitgleich für das 2.Kind bezogen wird. Lässt du es vorher als Einmalzahlung auszahlen geschieht das nicht. Beim 2.Kind werden zur EG-Berechnung die 12 Monate vor Geburt des 2.Kindes herangezogen, wobei Monate mit Mutterschaftsgeld und EG-Bezug vom 1.Kind (bis 14.Monat) ausgeklammert werden. -In deinem Fall werden die Monate November 21 und Dezember 21 ausgeklammert (evtl. auch noch Oktober 21, jenachdem wann dein Mutterschutz beginnt). -Für das 1.Kind wird die Zeit von Jan.20-März 21 ausgeklammert (wegen EG 14 Monate) und Mutterschutz (Dezember 20, evtl. auch November 20). Somit werden die Monate April 21 bis Oktober 21 (7 Monate) herangezogen und von vor der Geburt des 1.Kindes die Monate Juli 20 bis November 20. Jenachdem wie dein Mutterschutz ist bzw. beim 1.Kind war kann es sich noch um 1-2 Monate schieben. Z. B. wenn der Mutterschutz vom 1.Kind schon im November 20 begann, so wird der Monat ausgeklammert und Juni 20 bis Oktober 20 herangezogen. Sollte der Mutterschutz vom 2.Kind noch im Oktober beginnen wird er ausgeklammert und 1 Monat von vor dem Mutterschutz des 1.Kindes hinzugenommen. Somit kommst du auf 6-7 Monate im Jahr 21. Insofern du da nicht gearbeitet hast werden die Monate mit 0€ berechnet. 5-6 Monate werden aus dem Jahr 20 herangezogen. Zum EG gibt es bis zum 3.Geburtstag den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent vom EG. In der Zeit vom Mutterschutz erwirbst du neuen Urlaubsanspruch.

von Ani123 am 03.05.2021, 18:22



Antwort auf: Schwanger im 2. Elternzeitjahr - Geld?

1. Beende die laufende EZ zum tag vor dem neuen Mutterschutz. AG kann das nicht verweigern, damit bekommst du das Mutterschaftsgeld deines dann gültigen Arbeitsvertrages. Wenn du also vor der EZ VZ gearbeitet hast und diesen nicht gekündigt/geändert hast, dann VZ - aus AG-Anteil und bis zu 13 € pro Tag von der KK. 2. Wenn ET im Dezember, dann beginnt der Mutterschutz im November, mit Glück bereits im Oktober. 1 Tag reicht dabei damit der ganze Monat ausgeklammert wird. Damit werden die Monate ausgeklammert, ebenso wie längstens 14 Monate EG. Wenn Kind 1 im Januar 2020 geboren, bedeutete das April bis einschließlich September oder Oktober werden mit 0 € gerechnet, die anderen Monaten mit dem von vor dem ersten Kind. Sofern du in der EZ nicht arbeitest, sonst fließt das Geld mit in die Berechnung.

von Felica am 03.05.2021, 18:23



Antwort auf: Schwanger im 2. Elternzeitjahr - Geld?

Jan 20 - März 20 da hast du noch Elterngeld vom ersten Kind - das wird ausgeklammert Die anderen Monate sind 0€ mindern also gewaltig das EG Es ist wichtig, die aktuell laufende Ez auf einen Tag vor neuen Mutterschutz zu beenden. Nur dann bekommst du das Mutterschaftsgeld nach alten Vertrag. Es ist auch wichtig, das Elterngeld spätestens vor dem Mutterschutz sich auszahlen zu lassen. Einfach in Basis andern lassen... Sonst wird es mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Geschwister bonus gibt es auch noch

von MamaausM am 03.05.2021, 18:24



Antwort auf: Schwanger im 2. Elternzeitjahr - Geld?

Ani erzählt Quatsch Aktuell bezieht die AP Elterngeld von 1/20 bis 1/21 bzw 3/21 weil 14. Lebensmonat Die AP schrieb Geburt Kind 1 war im Januar letztes jahr

von MamaausM am 03.05.2021, 18:27



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