scheidung/ wohnung/ sorgerecht und mehr

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: scheidung/ wohnung/ sorgerecht und mehr

hallo frau bader, ich habe mich nach nur einem jahr ehe von meinem mann getrennt, da er vom tag der hochzeit an mich wie besitz betrachtete, nicht mehr als mensch. nun habe ich einige fragen an sie. und ich hoffe sie können mir helfen. ich möchte mir einen rechtsanwalt nehmen, habe aber kein einkommen, nur erziehungsgeld. wovon soll ich den anwalt bezahlen? dann möchte ich, dass mein mann aus der gemeinsamen wohnung auszieht. ich möchte mit meiner tochter hier wohnen bleiben, da wir im haus meiner eltern leben (zur miete, leider stehen beide im mietvertrag). es ist mein elternhaus, ich sehe es nicht ein auszuziehen, zumal die miete für die wohnung entsprechend günstig ist, da das haus meinen eltern gehört und sie weit unter wert vermietet haben. dann frage ich mich, wie das mit dem sorgerecht laufen soll. er sagt, wenn ich mich von ihm trenne (er hat noch nicht verstanden das ich das längst getan hab, er nimmt mich nicht ernst) will er auch von unserer tochter nichts mehr wissen. kann ich gleich das alleinige sorgerecht beantragen? herzlichen dank im voraus für ihre antwort. diana

Mitglied inaktiv - 14.06.2004, 21:41



Antwort auf: scheidung/ wohnung/ sorgerecht und mehr

Hallo, wenden Sie sich an das Amtsgericht, dort bekommen Sie einen Beratungsschein. Mit diesem können Sie für 10 € bei einem Anwalt Auskunft erhalten. Sorgercht wird erst mit der Scheidung geregelt (also im Moment noch unrelevant), Sie haben als Betreuer des Kindes einen Anspruch auf die Wohnung. Wivchtiger (und deshalb brauchen Sie den RA) ist aber doch der Ansruch auf Unterhalt-wovon sollen Sie sonst leben? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.06.2004



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