Gute Tag Frau Bäder, unser Scheidungstermin fällt direkt in der Elternzeit. Wie werde die Verfahrenkosten berechnet. Was ist die Berechnungsgrundlage Elterngeld zum Zeitpunkt der Scheidung oder mein Nettogehalt vor Mutterschutz. Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mitglied inaktiv - 22.08.2020, 15:13
Antwort auf:
Scheidung in der Elternzeit.
Hallo,
für die Verfahrenskosten ist der Lohn beider Parteien zum Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend.
Das wird für das Quartal, also mal drei genommen. Für jede Anwartschaft des Versorgungsausgleiches kommen weitere 10 % dazu. Da für jeden eine Anwartschaft bei der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen ist, also mindestens 20 %.
Dann wird in einer Tabelle zum RVG abgelesen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.08.2020