Hallo und Danke für Ihre Arbeit:-)
Wir haben nach künstlicher Befruchtung ein Kind bekommen. Unsere Krankenkasse übernahm damals zu den gesetzlich Gesetzlich festgelegten 50 Prozent der Kosten auch den Eigenanteil . Sie zahlte also 100 Prozent der Kosten.
Jetzt wurden die Satzungen geändert.
Ich frage mich, ob, falls wir nun zu einer Krankenkasse wechseln die 100 Prozent übernimmt , die neue Krankenkasse die Satzung dann ebenfalls jederzeit und kurzfristig ändern kann oder es dafür Fristen gibt. . .zb zum neuen Jahr oder ähnliches. Liebe Grüße:- )
von
Muschelnudel
am 22.02.2020, 12:34
Antwort auf:
Satzungsänderung Krankenkasse.
Hallo,
Satzungsänderungen werden ja nicht so einfachgeändert, es bedarf u a auch der Zustimmung der Aufsichtsbehörde (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/195.html).
Welche Kasse ist geegnet?
https://www.kindeshalb.de/welche-krankenkasse-uebernimmt-kuenstliche-befruchtung-zu-100/
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2020
Antwort auf:
Satzungsänderung Krankenkasse.
Hallo,
Satzungsänderungen verlaufen nach einem festgelegten Schema (grob: Vorbereitung, Ankündigung/Annahme, Inkrafttreten), das einen gewissen Zeitrahmen benötigt.
Grundsätzlich ist das immer und zu jedem Zeitpunkt möglich, wenn das Schema korrekt verläuft.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 23.02.2020, 08:10
Antwort auf:
Satzungsänderung Krankenkasse.
Danke für die Antwort! :-)
von
Muschelnudel
am 23.02.2020, 18:11