Frage: Ruhezeit in Hausordnung

Hallo Frau Bader, Ich habe mal eine Frage zur Ruhezeit. Laut Hausordnung müssen wir diese zwischen 13 - 15 Uhr einhalten. Nun habe ich eine 4-jährige Tochter und einen 8 Monate alten Sohn. Meine Frage ist, in wie fern sich die 4-jährige an die Ruhezeit halten muss? Man liest immer, dass Babys und Kleinkinder sich nicht daran halten müssen. Ab Grundschulalter jedoch die Kinder das verstehen können... Was ist denn mit dem Alter dazwischen? Wir erklären ihr, dass in der Zeit die Nachbarn schlafen wollen und wir deswegen ruhig spielen. Im Großen und Ganzen klappt das, aber es kommt natürlich vor, dass sie zB Mal schnell auf Toilette rennt. Das wird sofort mit einem Klopfen von unten gegen die Decke quittiert... Vielen Dank für die Antwort und viele Grüße Bine

von Bine-87 am 07.07.2020, 14:22



Antwort auf: Ruhezeit in Hausordnung

Hallo, man sollte im möglichen Maße Rücksicht nehmen - muss die Kinder aber nicht fesseln und knebeln. Kinderlärm ist deshalb im Grundsatz nicht zu unterbinden und muss hingenommen werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2020



Antwort auf: Ruhezeit in Hausordnung

Grundsätzlich muss Kinderlärm toleriert werden, allerdings sind die Eltern angehalten in den Ruhezeiten soweit möglich auch für Ruhe zu sorgen. Warum gehst du dem Streß nicht aus dem Wege, indem du die 2 Std. für Spielen und Toben an der frischen Luft nutzt? Geh mit den beiden auf den Spielplatz / in den Wald dort können sie sich austoben und deine (wahrscheinlich älteren) Nachbarn haben ihre Mittagsruhe?! Gerade jetzt im Sommer bietet sich das doch förmlich an, warum drinnen sitzen, wenn draussen die Sonne scheint.

von KielSprotte am 08.07.2020, 13:24



Antwort auf: Ruhezeit in Hausordnung

Danke für deine Antwort, auch wenn diese nicht meine Frage beantwortet hat. Aber zu deiner Frage, ich gehe da nicht raus, weil 1. der Kleine Mittagsschlaf macht und ich möchte, dass er diesen in seinem Bett macht. 2. die Große da gerade aus dem Kindergarten kommt und sich auch erstmal ausruhen möchte. Und wenn du meine Frage richtig gelesen hast, siehst du, dass es nicht darum geht, dass ich einen Freifahrtschein für jeglichen Krach haben möchte, ich möchte nur wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn die 4-jährige zwischendurch vergisst, das halt Ruhezeit ist. Ich habe ja auch geschrieben, dass wir sie dazu anhalten ruhiger zu sein, als sonst. Viele Grüße

von Bine-87 am 08.07.2020, 14:20



Antwort auf: Ruhezeit in Hausordnung

Du musst sie nicht ruhig stellen und auch nicht das Haus verlassen. Auch im Grundschulalter darf sie noch schnell zur Toilette rennen.

von Finale am 09.07.2020, 11:52