Recht auf Teilzeitstelle nach Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht auf Teilzeitstelle nach Elternzeit?

Hallo Frau Bader! Vor der Geburt habe ich Vollzeit (40 h) gearbeitet. Nach 17 Monaten Elternzeit werde ich wieder in die Arbeit zurückkehren. Ich möchte jedoch 30 h bzw. 32 h arbeiten. Habe ich einen Anspruch darauf? Muss mein Arbeitgeber dies genehmigen oder kann dies ein Grund, warum er mich nach der Elternzeit nicht wieder einstellen muss? Vielen Dank im Voraus und noch ein schönes Wochenende!!!

Mitglied inaktiv - 24.07.2010, 12:01



Antwort auf: Recht auf Teilzeitstelle nach Elternzeit?

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.07.2010



Antwort auf: Recht auf Teilzeitstelle nach Elternzeit?

Wenn der Betrieb groß genug ist (ich mein mehr als 15 Mitarbeiter), dann hast du ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle. ABER: Die Zeiten gibt der Arbeitgeber vor! Wenn er dich also nicht weiter beschäftigen will, bietet er die nen Nachmittagsjob an. (Wenn du den dann nicht wahrnehmen kannst, musst du kündigen) Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 24.07.2010, 13:37



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