Sorry ich will die Frage mal so stellen, angenommen jemand bekommt während dem Mutterschutz als freiwillig gesetzlich Versicherter einen Geldeingang aus Urzeiten. Kann man weil man weiß der Geldeingang kommt den Mutterschutz verschieben oder aussetzen?
von
Thextor
am 11.12.2020, 14:01
Antwort auf:
Ok ich stelle die Frage anders
Hallo,
ich verstehe den Sinn der Frage nicht.
Der Geldeingang hat doch mit dem Mutterschutz nichts zu tun.
Oder meinen Sie Elterngeld?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2020
Antwort auf:
Ok ich stelle die Frage anders
nein. wie soll das gehen? mutterschutz ist 6 wochen vor ausgerechnetem ET und 8 wochen danach. auf vorgeburtlichen mutterschutz an sich kann verzichtet werden, auf den nachgeburtlichen nicht. wie willst du mutterschutz verschieben? der arzt begeht eine straftat wenn er da wissentlich falsche daten angibt.
von
mellomania
am 11.12.2020, 16:06
Antwort auf:
Ok ich stelle die Frage anders
die angaben oben gelten nur für angestellte frauen. selbständige haben keinen mutterschutz
von
mellomania
am 11.12.2020, 16:06