Frage: Ok ich stelle die Frage anders

Sorry ich will die Frage mal so stellen, angenommen jemand bekommt während dem Mutterschutz als freiwillig gesetzlich Versicherter einen Geldeingang aus Urzeiten. Kann man weil man weiß der Geldeingang kommt den Mutterschutz verschieben oder aussetzen?

von Thextor am 11.12.2020, 14:01



Antwort auf: Ok ich stelle die Frage anders

Hallo, ich verstehe den Sinn der Frage nicht. Der Geldeingang hat doch mit dem Mutterschutz nichts zu tun. Oder meinen Sie Elterngeld? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2020



Antwort auf: Ok ich stelle die Frage anders

nein. wie soll das gehen? mutterschutz ist 6 wochen vor ausgerechnetem ET und 8 wochen danach. auf vorgeburtlichen mutterschutz an sich kann verzichtet werden, auf den nachgeburtlichen nicht. wie willst du mutterschutz verschieben? der arzt begeht eine straftat wenn er da wissentlich falsche daten angibt.

von mellomania am 11.12.2020, 16:06



Antwort auf: Ok ich stelle die Frage anders

die angaben oben gelten nur für angestellte frauen. selbständige haben keinen mutterschutz

von mellomania am 11.12.2020, 16:06