Frage: Nur die Spitzen geschnitten

Hallo hab eine frage ich hatte für 3 wochen meine töchter bei mir gehabt und hab ihr die spitzen geschnitten weil die sehr kaputt wahren jetzt hat meine ex frau mich angezeigt wegen Körperverletzung wegen meine 2 töchter kann die mich wegen so was kleines anzeigen

von Assa0102 am 11.08.2020, 22:16



Antwort auf: Nur die Spitzen geschnitten

Hallo, ganz ehrlich? Weder die Polizei noch das Familiengericht wird das interessieren. Warten Sie mal ab, das Verfahren wird bestimmt eingestellt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2020



Antwort auf: Nur die Spitzen geschnitten

Naja, kommt darauf an, was du unter "Spitzen geschnitten" verstehst. Haben deine Töchter zB Haare bis zur Schulter und jetzt gehen sie nur noch bis zum Kinn, ist das kein "Spitzen schneiden" mehr. Habt ihr gemeinsames SG oder hat sie das alleinige SG?

von cube am 12.08.2020, 08:58



Antwort auf: Nur die Spitzen geschnitten

Natürlich kann sie Dich deswegen anzeigen, sie hat es ja auch getan. Anzeige erstatten kann grundsätzlich jede(r). Jetzt wird ermittelt und Du wirst zum Vorwurf gehört, in aller regel wirst Du zu einer Vernehmung bei der Polizei geladen. Da kannst Du hingehen, mußt es aber nicht. Du kannst über eine Anwältin Akteneinsicht nehmen. Ob und wie das verfahren weitergeht, hängt davon ab, was passiert ist. Und da war niemand dabei.

von Berlin! am 12.08.2020, 11:34



Antwort auf: Nur die Spitzen geschnitten

ob die Kids das auch wollten. Hast du gegen deren Willen die Haare abgeschnitten oder sie überredet (eben ohne Absprache mit der Mutter), wird`s auch etwas schwieriger - auch wenn es wirklich nur die Spitzen waren. Aber ganz generell gehe ich davon aus, das ihr als Eltern wohl ein eher schwieriges Verhältnis zueinander habt. Ansonsten würde wohl kaum wegen sowas Anzeige erstattet werden. Selbst, wenn es deutlich mehr als Spitzen schneiden war würde man den anderen Elternteil wohl eher nicht anzeigen, sondern wohl eher sauer aufeinander sein und darüber streiten.

von cube am 12.08.2020, 12:05



Antwort auf: Nur die Spitzen geschnitten

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt kann die Mutter gar nichts. Die fragt dich ja auch nicht bei solchen Dingen. Wenn du das Kind nicht komplett verschandelt hast, ist eine Anzeige wegen Körperverletzung auch einfach nur lachhaft, Man wird dich halt evtl dazu befragen, sich einen grinsen, das war es aber auch schon. In deiner Umgangszeit, vor allen bei 3 Wochen Ferien, darfst du die normalen Alltagsdinge entscheiden. Solange es also keine Glatze wird oder du dem Kind die Haare färbst, ist das soweit OK. Mein Rat wäre aber, mache einen Termin beim JA aus, komme deiner Ex zuvor. Wende dich an die damit die euch unterstützen könnt damit ihr auf Elternebene gemeinsam funktioniert. Denn da scheint es aktuell zu krachen. Darunter wird dein Kind wirklich leiden. Schwierig wird es wenn du dich das gemeinsame Sorgerecht hast. Oder dir Teilaspekte davon aberkannt wurden.

von Felica am 12.08.2020, 13:12