Hallo kurze Frage zur Notbetreung,
Aktuell befinde ich mich in eine Risiko Schwangerschaft und habe ein Beschäftigungsverbot, mein Mann ist im Home Office tätig.
Heute haben wir den Anruf von der Kita bekommen das ein von meinen 2 Kindern in die Notbetreuung kommen könnte, ich habe eine nebenberufliche Tätigkeit die ich noch an 2 Tagen ausübe.
Verfällt mein Anspruch auf Notbetreuung wegen des Beschäftigungsverbots?
von
Matzmosha
am 08.06.2020, 11:52
Antwort auf:
Notbetreuung Kita
Hallo,
das kommt auf das Bundesland und die Satzung der Gemeinde an. Da Sie an fast allen Tagen und zusätzlich Ihr Mann zu Hause ist gäbe es in Rheinland-Pfalz für Sie keine Notbetreuung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2020
Antwort auf:
Notbetreuung Kita
Bei uns hättest du keinen Anspruch, da zusätzlich zu dir ja sogar noch dein Mann zu Hause ist.
von
cube
am 08.06.2020, 12:13
Antwort auf:
Notbetreuung Kita
Das kommt auf die Regeln deiner Stadt/Gemeinde an. Hier hättest du keine Notbetreuung wenn der Mann im Homeoffice ist, auf BV dürfte das gleiche zutreffen.
von
bellis123
am 08.06.2020, 12:16
Antwort auf:
Notbetreuung Kita
Hallo,
Das ist abhängig von der Gemeinde.
Homeoffice ist bei nicht generell ein Ausschlußgrund für die Notbetreuung.
Es gibt ja verschiedene Arten von Homeoffice. Wenn man sich die Zeit frei einteilen kann ist das was anderes, als Homeoffice mit geregelten Arbeitszeiten.
LG luvi
von
luvi
am 08.06.2020, 15:17