Hallo Frau Bader, vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt und deshalb frage ich noch einmal. Also Kind krank,Krankenkasse zahlt Lohn fort,Arbeitgeber sieht die beiden Tage somit als Minusstunden an,da ich nicht da war,die ich dann im nächsten Monat nach arbeiten muß.Verringert sich nicht die Sollarbeitszeit des Monats um zwei Tage? In meinem Arbeitsvertrag steht ein Absatz; Eine Freistellung des Arbeitnehmers zur Pflege eines erkrankten Kindes wird unter Ausschluß der Lohnfortzahlung gewährt.Ansprüche das AN gem.§616(1)Satz1BGB sind ausgeschlossen. Vielen Dank für ihre Antwort!Gruß Kinka
von Kinka75 am 04.12.2012, 13:48