http://www.rund-ums-baby.de/recht/Freiwillige-soziale-arbeit_77179.htm
Hallo Frau Bader, es war vielleicht ein wenig schlecht geschrieben,aber ich bin noch in der elternzeit. wird dieses geld als einkommen gerechnet?gibt es eine stundenmäßige begrenzung für diese arbeit wenn man nicht mehr in der elternzeit ist?
Mitglied inaktiv - 29.11.2010, 11:17
Antwort auf:
Nochmal wegen dieser ehrenamtlichen arbeit
Hallo,
Für das EG wird nur angerechnet, was 400 € übersteigt.
Wenn Sie nicht in der EZ sind, dürfen Sie soviel arbeiten wie Sie möchten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2010
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Nochmal wegen dieser ehrenamtlichen arbeit
"ich bin hausfrau und das seit der geburt unseres 1. kindes . mein mann verdient recht gut."
http://www.rund-ums-baby.de/forum/beitrag.htm?id=3332108
Mitglied inaktiv - 29.11.2010, 14:09
Antwort auf:
Nochmal wegen dieser ehrenamtlichen arbeit
Hallo
Laut Auskunft unserer Elterngeldstelle wird ALLES angerechnet ab dem ersten Euro.
Nur verliert man nie den Sockelbetrag von 300 Euro.
Mitglied inaktiv - 29.11.2010, 15:19
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Nochmal wegen dieser ehrenamtlichen arbeit
kennst du coolezapfe nicht???
sie hat mehrere berühmt berüchtigte nicks. also wenn da was nicht paßt, ist das kein wunder.... :-)))
Mitglied inaktiv - 29.11.2010, 18:30
Antwort auf:
Nochmal wegen dieser ehrenamtlichen arbeit
Also ein Fake? Naja....
Mitglied inaktiv - 29.11.2010, 18:36
Antwort auf:
Nochmal wegen dieser ehrenamtlichen arbeit
... gut zu wissen,
Umsonst Zeit und Gedanken vergeudet !
Mitglied inaktiv - 29.11.2010, 18:46