Hallo Frau Bader,
Ich habe eine Frage zur Namensänderung bei Kindern.
Die Kinder (4 + 3 Jahre) tragen einen Geburtsnamen.
Die Eltern planen zu heiraten und möchten alle einen gemeinsamen Familiennamen annehmen.
So das die Kinder einen neuen Nachnahmen bekommen.
Ist es bei einer Scheidung üblich/möglich das die Kinder den "neuen" Nachnamen behalten, also abweichend von ihrem Geburtsnamen?
von
s@bine
am 11.07.2021, 21:47
Antwort auf:
Namensänderung
Hallo,
dann werden die Kinder einbenannt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2021
Antwort auf:
Namensänderung
Der Name, der zuletzt gemäß geltendem Recht (also durch Heirat gewählter Familienname) gegeben wurde, bleibt in aller Regel bis zum Lebensende.
Wenn die Kinder den Geburtsnamen der Mutter hatten und bei nachfolgender Heirat als Familienname der Name des Vaters gewählt wurde, erhalten die Kinder diesen Namen und das ist nicht veränderlich.
von
Port
am 11.07.2021, 23:05