Namensänderung der Kinder durch Eheschließung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Namensänderung der Kinder durch Eheschließung?

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine etwas komplizierte Frage. Mein Lebenspartner und ich bekommen unser 3. Kind. Wir haben für die ersten 2 eine Sorgeerklärung abgegeben und die ersten 2 Kinder tragen meinen Nachnamen. Die 3 Monate Frist, wo man den Nachnamen hätte ändern lassen können, ist hierfür abgelaufen. Wie ist es wenn mein Lebenspartner und ich heiraten würden, und ich würde seinen Nachnamen annehmen, könnte man den Nachnamen der Kinder dann ändern? Wie ist es, wenn ich meinen Nachnamen behalten würde, könnten die Kinder trotzdem seinen Nachnamen bekommen? Unser Ältester wird ende Januar 14 Jahre alt, wenn wir heiraten würden, dürfte er dann selbst entscheiden, wie er heißen möchte? Es tut mir sehr leid, das ich diese vielen Fragen habe, bitte Sie aber dennoch mir diese zu beantworten, da ich trotz Recherche keine ausreichenden Aussagen gefunden habe. Ach, und falls es wichtig ist, wir leben in Bremen :-) ich weiß nicht ob das in den Städten verschieden ist. Viele liebe Grüße flowers

von flowers am 07.01.2016, 08:49



Antwort auf: Namensänderung der Kinder durch Eheschließung?

Hallo, die Kinder können einbenannt werden. Üblicherweise haben alle Kinder von den gleichen Eltern den gleichen Nachnamen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2016



Antwort auf: Namensänderung der Kinder durch Eheschließung?

Hallo, also, wenn Dein Lebensgefährt der Vater aller Kinder ist, dann könnt ihr im Falle einer Eheschließung eine Einbenennung auf den Familiennamen vornehmen. Wäre das der Deines Mannes, dann würden die Kinder seinen Namen bekommen. Der Familienname ist unabhängig davon zu wählen, welchen Namen die Frau nun haben möchte (also ebenfalls Familienname, Doppelname oder Geburtsname). Somit könntest Du Deinen Namen behalten und nur die Kinder einbenennen. Es macht aber wenig Sinn, wenn die Mutter anders heißt als die Kinder und führt zu sehr vielen Fragen - ein Doppelname wäre hier viel einfacher. Dein Sohn kann den Namen auch mit 14 Jahren nicht frei wählen. Das Namensrecht haben die Eltern bis zur Volljährigkeit. Aber mit 14 Jahren würde ich eine Namensänderung nur mit seinem Einverständnis vornehmen. Kurzer Gegenvorschlag: Wenn Du und Deine Kinder bereits alle denselben Namen habt - warum ändert dann nicht Dein Mann den Namen oder bekommt einen Doppelnamen (das geht nämlich auch)? Wäre hier viel einfach.

Mitglied inaktiv - 07.01.2016, 11:22



Antwort auf: Namensänderung der Kinder durch Eheschließung?

Auch wenn ich grundsätzlich total konform gehe: Ich habe einen total anderen Nachnamen als meine Kinder und hatte NIE auch nur einmal Schwierigkeiten. dabei habe ich immer die Kinder alleine in Schulen, und sonst wo angelemdet. Reisen ins Ausland (inkl. islamische Länder). Auch jetzt nach Auszug ins Ausland gab es noch nicht einmal eine Nachfrage... Gruss Désirée

von desireekk am 07.01.2016, 18:31



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