Eine kurze Frage ebenfalls zur Namensänderung. Ich habe durch meine Heirat den nachnamen meines Mannes. Unser Kind hat diesen ebenfalls. Nach der Schediung habe ich die alleinige Sorge für mein Kind bekommen. Wenn och meinen Geburtsnamen wieder annehmen würde, könnte ich dies für meine Tochter auch?
Mitglied inaktiv - 08.01.2010, 10:46
Antwort auf:
Nach Scheidung und alleinige Sorge- Namensänderung
Hallo,
nein. Eine Einbennenung (neuer Namen bei Eheschließung) geht nur mit seiner Zustimmung.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2010
Antwort auf:
Nach Scheidung und alleinige Sorge- Namensänderung
nur mit einwilligung des vaters
Mitglied inaktiv - 08.01.2010, 11:54