Frage:
Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind
Hallo Frau Bader,
Ich bin gerade in Mutterschutz für Kind 2 (ET 18.05.18). Erste Kind ist 30.05.15 geboren. Für Kind 1 habe ich noch restliche Elternzeit Monaten, die ich gerne für Kind 2, im Anschluss der Mutterschutz nehmen würde.
Direkt im Anschluss geht natürlich nicht, da ich es wahrscheinlich vor dem tatsächlichen Geburtstermin beantragen würde. Das Überschneidungsrisiko ist dadurch sehr hoch.
Annahme: ich würde EZ Beginn ab 30.06 (von Kind1) beantragen, Geburt Kind2 würde Mitte Mai stattfinden. Mutterschutz würde bis Mitte Juli gehen. Überschneidung: ca. 2 Wochen.
Ich möchte gerne wissen, ob die Mutterschaftsgeld ggü. das Elterngeld dominieren wird? Oder ob ich den Anspruch auf Mutterschaftsgeld dadurch verliere?
Vielen Dank im Voraus!!!
von
Heloise
am 12.04.2018, 13:50
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind
Hallo,
das Elterngeld wird aufgerechnet. Sie verlieren also nicht das Mutterschaftsgeld sondern das Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2018
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind
moment. nur dass ich es verstehe. du hast die laufende elternzeit von kind1 NICHT auf einen tag vor dem neuen mutterschutz von kind 2 beendet? schlecht!! du erhälst nicht das volle mutterschaftsgeld. normalerweise hättest du dann, ab mutterschutz kind 2 einen zurückgespielten rest (differenz 3 jahre und bereits bis beginn mutterschutz genommene Elernzeit) den du später nehmen könntest. auch nach dem 3. lebensjahr von kind 1 (sofern es nicht mehr als 24 monate sind). das was bei dir gerade läuft ist denkbar ungünstig. ich würde die elternzeit sofort!!!! beenden von kind 1 damit wenigstens nicht soviel verloren geht. dann mit elternzeit kind 2 nach mutterschutz beginnen und dann den rest von kind1 dranhängen.
von
mellomania
am 12.04.2018, 15:22
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind
EZ Kind2 ist vorbei seit über 2 Jahre. Ich arbeite Vollzeit seitdem. Bin nun gerade im Mutterschutz für Kind2 gegangen und möchte restlichen EZ (inkl. EG) von Kind1 noch nutzen, da ich die 14 Monate nicht komplett genutzt habe.
Sorry, wenn nicht klar war!
von
Heloise
am 12.04.2018, 17:17
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind
das geht nicht. du bekommst elterngeld nur die ersten 14 monate wenn du alleinerziehend bist. ansonsten nur 12 monate. danach bekommst du nichts mehr. keine elterngeldzahlung mehr möglich. wann ist kind 1 geboren? wie lange hattest du elternzeit von kind 1?
von
mellomania
am 12.04.2018, 18:51
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind
Ich habe 5 monate genommen + meinen Mann 2, also insgesamt 7 von 14 verfügbar (7 Monate bezahlt noch übrig), Kind 1 ist am 30.05.15.
von
Heloise
am 12.04.2018, 18:57
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind
Die 7 Monate Elterngeld sind verfallen, die hätte einer von euch nehmen müssen bis Kind 1 14 Monate alt ist
von
misses-cat
am 12.04.2018, 19:28
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind
Mein Verständnis nach sind die 14 Monaten bezahlten EZ bis das Kind 3 Jahre alt wird zu nehmen, was ja noch der Fall wäre.
Also noch mal die Frage: falls ich ein paar Monate EZ von den übrigen bezahlten Monaten von Kind 1 beantrage (bevor Kind 1 drei Jahre alt wird) und dies überschneidet sich von 2-3 Wochen mit dem Ende meiner Mutterschutz für Kind 2: habe ich den Anspruch auf dem gesamten Mutterschaftsgeld? Oder dominiert das Elterngeld für die Zeit der Überschneidung?
Vielen Dank!
von
Heloise
am 12.04.2018, 19:39
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind
Nein du kannst Elternzeit nehmen bis das Kind drei Jahre alt ist ab dem 15 Monat ist das aber nur ohne Elterngeld möglich ( Ausnahme wenn man Elterngeld + bezieht dann geht es länger) euer Elterngeld Anspruch ist verfallen
von
misses-cat
am 12.04.2018, 19:48
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind
nein. das hat mit den drei jahren nix zu tun. das elterngeld muss in den ersten 14 monaten genommen werden bzw. ausgezahlt. also ist der elterngeld rest weg. auch die elternzeit ist zum teil weg. bei kindern, die VOR dem 30.6.15 geboren sind, können nur 12 monate über das 3. lebensjahr hinausgeschoben werden. du hast zwar nur 5 monate genommen aber da es die alte regelung ist, kannst du für das erste kind nur noch 12 monate elterzeit OHNE elterngeld in anspruch nehmen. der rest ist verfallen
von
mellomania
am 12.04.2018, 19:55
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind
du hast noch ein paar wochen zu den 12 monaten zusätlich bis 29.5.18 an unbezahlter elternzeit übrig. problem ist, dass du 7 wochen VOR beginn der elternzeit den antrag stellen musst. und wenn du den heute stellst, ist der 3. geburtstag des kindes bereits um und du hast eben nur noch 12 monate
von
mellomania
am 12.04.2018, 19:57
Antwort auf:
Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind
Merci!! Da habe ich wieder was gelernt ;-)
von
Heloise
am 12.04.2018, 22:52