Hallo, ich war zu Beginn meiner Schwangerschaft in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis 11.2016. Durch erhöhte Risokoschwangerschaft bin ich bis Ende der SS krank geschrieben. (Geburtstermin ist der 17.April) Somit war ich nie Arbeitslos gemeldet, weil ich lt. Arbeitsamt nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar bin. Ich erhielt krankengeld von meiner Krankenkasse. Bekomme ich trotz Unbeschäftigung und Krankengeld mein Mutterschaftsgeld? Vielen Dank für Ihre Antwort im vorraus. mfg Dana
von Dana1986 am 28.02.2017, 14:12