Hallo Frau Bader, ich bin seit dem 31.03.12 arbeitslos und beziehe ALG1, was ich von März ´12 bis Februar ´13 erhalte. Ich werde am 21.02.13 in Mutterschutz gehen und der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 31.03.13. Nun hab ich gelesen das ich trotz des ALG1 Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse habe, aber nur, wenn noch ALG1 Anspruch besteht. Dieser endet allerdings ja im Februar (Auszahlung ja immer Ende des Monats), in dem auch der Mutterschutz beginnt. Heißt das nun ich bekomme kein Mutterschaftsgeld oder habe ich gerade noch Glück, da es beides auf einen Monat fällt? Vielen Dank für ihre Mühe
von Zaubermaus84 am 04.12.2012, 22:39