Mutterschaftsgeld bei welchem AG beantragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld bei welchem AG beantragen?

Hallo Frau Bader, wir erwarten im September 2018 unser 3. Kind. Meine Frau hat bei AG1 in Vollzeit unbefristet gearbeitet. Nach Geburt (21.12.2013) der 1. Tochter hat sie Mutterschaftsgeld von AG1 erhalten und 2 Jahre Elternzeit bis 20.12.2015 beantragt. Beim 2. Kind hat sie 6 Wochen vor der Geburt (errechneter Geburtstermin 16. Januar 2015) die Elternzeit zum 09.12.2015 vorzeitig beendet um wieder das gesamte Mutterschaftsgeld zu bekommen. Sie hat dann weitere 3 Jahre Elternzeit beantragt bis 05.Januar 2019. In Rücksprache mit AG1 hat sie 03/2017 eine Teilzeitbeschäftigung von 15h angenommen (AG2), sie ist aktuell aufgrund der 3. Schwangerschaft (errechneter Geburtstermin 29.09.2018) dort im Beschäftigungsverbot, da sie mit Kleinkindern arbeitet und erhält Lohnfortzahlung. Jetzt die Frage: Können wir bei beiden AG (AG1 und AG2) Mutterschaftsgeld beantragen und wenn ja wie verhält sich dann der Zuschuss der Krankenkasse? Falls dies nicht möglich ist, kann meine Frau dann erneut die Elternzeit bei AG1 vorzeitig beenden und dort das Mutterschaftsgeld beantragen (dies wäre natürlich deutlich höher da Vollzeitbeschäftigung)? Könnte sie dann bei AG1 Anfang 2019 kündigen wenn sie von AG2 einen unbefristeten Vertrag ab 03/2019 erhalten würde? Vielen Dank für Ihre Mühe, Andreas Mößlein

von jaderandi am 03.05.2018, 13:21



Antwort auf: Mutterschaftsgeld bei welchem AG beantragen?

Hallo, üblicherweise wird die Teilzeittätigkeit auf die Elternzeit befristet sein. Denn danach kann Ihre Frau ja nicht beide Tätigkeiten ausüben. Sollte dies so sein, endet am Tag vor Beginn des Mutterschutzes, an welchem sie die Elternzeit vorzeitig beendet, automatisch der Job bei Arbeitgeber zwei und sie bekommt bei Arbeitgeber eins das volle Mutterschutzgeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2018



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