Muss Sonder- und Mehrbedarf zeitnah überwiesen werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss Sonder- und Mehrbedarf zeitnah überwiesen werden?

Hallo, wie lange nach geltend machen von Rechnungen muss ich auf die Rückerstattung von Mehr- und Sonderbedarf warten? Der Vater meines Sohnes, will nur am Jahresende die laufenden Rechnungen zahlen. Ist das zulässig? Ich informiere ihn zeitnah über die Kosten, die zusätzlich entstehen, wie z.B. Kieferorthopäde. Danke!

von Mariakat am 08.04.2020, 09:10



Antwort auf: Muss Sonder- und Mehrbedarf zeitnah überwiesen werden?

Hallo, nein, Sie würden ihm dann ja ein zinsloses Darlehen geben. Schreiben Sie ihn an, seztzen Sie eine Frst und verlangen Sie danach Verzugszinsen. Steht in §§ 286, 288 BGB Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2020



Antwort auf: Muss Sonder- und Mehrbedarf zeitnah überwiesen werden?

Setze ihn in Verzug, indem Du ein Zahlungsziel vorgibst, und kündige an, mit Ablauf des Zahlungsziels Zinsen zu berechnen.

von Strudelteigteilchen am 08.04.2020, 10:55