Hallo! ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und habe von meinem Betrieb jetzt eine freiwillige widerrufliche Zahlung erhalten. Muss ich diese bei der Elterngeldstelle melden? Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank
von
Tubagirl
am 14.05.2017, 17:12
Antwort auf:
Muss eine freiwillige widerrufliche Zahlung während der Elternzeit gemeldet wer?
Hallo,
ist es eine Einmalzahlung? Die spielt keine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2017
Antwort auf:
Muss eine freiwillige widerrufliche Zahlung während der Elternzeit gemeldet wer?
Ja die Zahlung gibt es nur einmalig.
Also muss ich der Elterngeldstelle nichts mitteilen?
Vielen Dank
von
Tubagirl
am 15.05.2017, 15:27